Kita-Plätze für U3 Kinder werden im Kreis Wesel ausgebaut

Kreisjugendamt informiert über die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023

Das Kreisjugendamt plant, die Platzzahl für Kinder unter drei Jahren in den Tageseinrichtungen von derzeit 643 auf 681 Plätze zum kommenden Kindergartenjahr auszubauen.

Kreis Wesel (pd). Die Kindergartenbedarfsplanung ist weiterhin geprägt vom kontinuierlichen Anstieg der Kinderzahlen und dem dadurch gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl für Kinder unter 3 Jahren als auch für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren.

Nach wie vor ziehen Familien mit jungen Kindern in den Kreis Wesel. Nicht nur in Neubaugebiete, sondern oft auch dahin, wo ein Generationenwechsel in der bestehenden Wohnbebauung stattfindet. Zusätzlich lassen immer mehr Eltern ihre Kinder bereits vor dem dritten Lebensjahr durch eine Kindertageseinrichtung oder durch Kindertagespflege betreuen.

Mehr Plätze für Kinder U3

Das Kreisjugendamt plant, die Platzzahl für Kinder unter drei Jahren in den Tageseinrichtungen von derzeit 643 auf 681 Plätze zum kommenden Kindergartenjahr auszubauen. Damit stehen ab August 2022 für 32,0 % der ein- und zweijährigen Kinder Plätze in Tageseinrichtungen zur Verfügung.

In den vergangenen Jahren wurde das Angebot an Plätzen in der Kindertagespflege kontinuierlich erfolgreich ausgebaut. Mit Hilfe der Kindertagespflege gelingt es, auch kurzfristig eine ausreichende Zahl an Betreuungsangeboten zu schaffen.
Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ist die Anzahl der drei- bis fünfjährigen Kinder aufgrund höherer Geburtenzahlen und Zuzüge sowohl in neue als auch in bestehende Wohngebiete weiter gestiegen.

Betreuungsplätze Ü3

Im Bereich der Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahre wird es zum Kindergartenjahr 2022/2023 einen Ausbau des Angebots um 100 Plätze geben (von 3.425 auf 3.525).

Zum kommenden Kindergartenjahr liegt die Versorgungsquote damit bei 102,6%. Allen Kindern im Alter von 3 bis 5 Jahren, die zum 01.08.2022 Bedarf für einen Betreuungsplatz angezeigt haben, wird ein Ü3-Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt werden können.
Derzeit befinden sich in einigen Kommunen, für die das Kreisjugendamt zuständig ist, Erweiterungs- und Neubauten von Einrichtungen in Umsetzung, weitere befinden sich in der Planungsphase.

Eine detaillierte Übersicht liefert die Jugendhilfeplanung des Kreises Wesel (online einsehbar unter https://kis.kreis-wesel.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZd_wv48uYZ9hy8W_Ux4_qa98b2o4KOM4Gzsqw01YmWMm/Drucksache_Nr._808-X-_Anlage.pdf)

Grundlage für die Bedarfsplanung

Kreisdirektor Ralf Berensmeier: „Die Kita-Bedarfsplanung ist in jedem Jahr aufs Neue eine Herausforderung. Bisher ist es den Mitarbeitenden des Kreisjugendamtes stets gelungen, alle Kinder unterzubringen mit einem Kita-Platz versorgen zu können.
Grundlage für die Bedarfsplanung über die Tagesbetreuung für Kinder ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung wurde mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen das Platzangebot zum Kindergartenjahr 2022/2023 vereinbart.
Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder und Jugendhilfe haben die Fortschreibung der Bedarfsplanung über die Tagesbetreuung für Kinder für das Kindergartenjahr 2022/2023 in der Sitzung am 8. März 2022 einstimmig beschlossen.

Das Kreisjugendamt ist zuständig für Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten.