Informationen zur Landtagswahl in Leichter Sprache

Mit In-Kraft-Treten des Inklusionsstärkungsgesetzes wurde 2016 in NRW das Wahlverbot für Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung stehen, abgeschafft.

Jeder wahlberechtigte Mensch kann somit sein Wahlrecht ausüben.

Das Wahlrecht ist in einer Demokratie die wichtigste Form der Teilhabe am politischen Leben. Aus diesem Grund wurde für die Landtagswahl NRW in diesem Jahr eine landesweit nutzbare Broschüre in Leichter Sprache erarbeitet. Diese entstand in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung NRW. Der Kreis Wesel verschickt 900 dieser Broschüren an Einrichtungen der Behindertenhilfe im Kreis Wesel und die kreiseigenen Förderschulen.

„Auf 32 Seiten stellt die Broschüre die Grundlagen der Wahl in verständlicher Form und Leichter Sprache dar. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen mit geistigen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten, aber auch Personen, die die deutsche Sprache nur unzureichend verstehen, sich selbst informieren können,“ so Landrat Ingo Brohl. „Damit liefert sie einen Schritt zu echter Teilhabe.“

Die Borschüre ist als kostenloser Download hier (klicken) verfügbar kann kostenfrei als Buch oder E-Book über die Landeszentrale für politische Bildung angefordert werden.