Grundbesitzabgabenbescheide 2019 der Gemeinde Schermbeck

Die Gemeinde Schermbeck wird ab dem 23.01.2019 die Grundbesitzabgaben- bzw. Gebührenbescheide an die Abgabepflichtigen verschicken.

In den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide gibt es erfahrungsgemäß viele Rückfragen.

Es wird gebeten, möglichst von telefonischen Nachfragen abzusehen und stattdessen, wenn möglich, per E-mail nachzufragen (Ansprechpartner und Kontaktdaten finden sich auf den Bescheiden). Die Gemeinde Schermbeck bemüht sich, Anfragen möglichst zügig zu beantworten. Dies kann jedoch je nach Anzahl der Anfragen durchaus einige Tage dauern. Hierfür bittet die Gemeinde Schermbeck um Verständnis.

Erstmalig werden nunmehr die Gewässerunterhaltungsgebühren flächendeckend auf alle Grundstücke im Gemeindegebiet umgelegt.

Die Kosten zur Erfüllung der Pflicht zur Gewässerunterhaltung werden künftig zu 90 % auf die versiegelten Flächen und zu 10 % auf die übrigen (= unversiegelten) Flächen umgelegt.

Ausführliche Hinweise finden sich auf einem gesonderten Informationsblatt, dass den Bescheiden beigefügt ist. Die Gemeinde Schermbeck hat die von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu berücksichtigenden Flächen auf der Grundlage vorhandener Daten (u.a. aktuelle Lufbilder) ermittelt.

Sollten Grundstückseigentümer der Auffassung sein, dass die für sie zu Grunde gelegten Flächen unrichtig sein könnten, so wird ebenfalls gebeten, nicht direkt nach Zustellung des Bescheides telefonisch in Kontakt zur Gemeinde zu treten. Unabhängig von der Rechtsbehelfsfrist besteht innerhalb des gesamten Jahres 2019 die Möglichkeit, etwaige Unrichtigkeiten unbürokratisch zu korrigieren.