Grüne Schermbeck stimmen Entwicklungskonzept nicht zu

Kurz vor der Ratssitzung am Mittwoch stehen die Zeichen auf Konfrontation: Die Grünen wollen das städtebauliches Entwicklungskonzept Schermbeck in der bisherigen Form nicht absegnen.

Mittelstraße Schermbeck
Die Mittelstraße soll in den kommenden Jahren neu gestaltet werden. Foto: Archiv

Die Verwaltung sieht in dem vorgestellten Entwicklungskonzept die unerlässliche Voraussetzung für die Fortführung der Städteförderung. So könne sich der Ortskerns weiterentwickeln und die Aufenthaltsqualität steigen. Auch für die Quartiersentwicklung und die verkehrliche Neuordnung sei das Konzept entscheidend.

Die Grünen-Fraktion zweifelt dabei an der Finanzierbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen und Projekte. „Wir erinnern an die Mahnung des Kämmerers in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Juni 2022, der echten Sparwillen für das Jahr 2023 einforderte. Ähnliches findet sich auch im Bericht der Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss 2021“, so die Fraktionssprecherin Ulrike Trick.

Ulrike Trick (Grüne Schermbeck)
Fraktionssprecherin Ulrike Trick. Foto: Archiv

Mehraufwand „nimmt Bürgern die Luft zum Atmen“

Die Kritik: Statt die noch nicht beschlossenen Projekte erst einmal auf den Prüfstand zu stellen, sollen in der Ratssitzung direkt weitere Maßnahmen beschlossen werden. „Die Umsetzung der in Arbeit befindlichen Förderprojekte wird, auch nach Aussage der Wirtschaftsprüfer, nur mit deutlichen Steuererhöhungen zu erreichen sein“, mahnt Ulrike Trick. „Eine Umsetzung des Entwicklungskonzepts führt zu einem weiteren erheblichen steuerlichen Mehraufwand, der den Bürgern die Luft zum Atmen nimmt.“ Allein für die jetzt schon geplanten Maßnahmen und Wettbewerbe müsse die Stadt 218.100 Euro aus der eigenen Kasse aufbringen.

Für die Grünen sei das Entwicklungskonzept zudem nicht immer schlüssig. So fände sich in Kapitel 2 der Vorlage eine Projektbeschreibung, die dabei an den Vorschlag eines Kommunalen Bildungszentrums erinnert. Die Errichtung eines solchen Bildungszentrums war aber bereits 2020 im Ratsbürgerentscheid im Zusammenhang mit einem Grundschulneubau abgelehnt worden.

Folgende Punkte im Entwicklungskonzept kritisieren die Grünen:

Turnhalle

Die unter Punkt 2.3 angeführte Bestandsturnhalle GGS wurde bereits 2019 im Rat als nicht mehr sanierbar erkannt. Mit dem Beschluss zur Standortentscheidung wurde auch der Neubau einer Turnhalle am Standort GGS beschlossen. Alle Turnhallen der Gemeinde sind seit jeher auch für die Vereine geöffnet. Das kann kein Entwicklungsziel sein.

Dreifachsporthalle an der Gesamtschule Erler Straße

Die Entwicklung der Dreifachsporthalle an der Gesamtschule Erler Straße zu einer allgemeinen Versammlungsstätte wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8.06.2022 angesprochen. Hier sei bereits deutlich geworden, dass ohne erhebliche Förderung eine Umsetzung nicht möglich sei.

Entwicklung Quartier Am Mühlenpark

Den ehemaligen Evangelischen Friedhof, heute ein Wäldchen am Hallenbad, wollen die Grünen als Frischluftschneise erhalten und nicht bebauen.

Grunderwerb Mühlenbach

Beim geplanten Grunderwerb am Mühlenbach erwarten die Grünen neben den hohen Erwerbskosten weitere erhebliche Kosten für die Pflege des Grundstücks. Außerdem kritisieren sie die erwartbare Beeinträchtigung der Wasservogelpopulation bei Öffnung der Halbinsel für Publikum.

Sanierung und Neugestaltung Mittelstraße

Bei den Projektsteckbriefen 3 Verkehr und Freiraum sehen die Grünen im Kapitel 3.1 eine „deutliche Vorwegnahme der Entscheidung zum Verkehrskonzept und somit auch eine Ausgrenzung der betroffenen Bürger und Bürgerinnen und Gewerbetreibenden“. Die Öffnung der Marellenkämpe sei bis heute strittig und sollte mit der Zustimmung zu diesem Konzept nicht vorweggenommen werden.

Letzteres verwundere umso mehr, als die Verwaltung im Kapitel 3.15 unter der Überschrift „Weitere Verkehrsprojekte“ eine punktuelle Kappung von Straßenverbindungen als Handlungsziel anführt. Auch die „scheinbare“ Aufwertung der Straßen Schienebergstege/Kapellenweg (3.2) sollte mit der Zustimmung zu diesem Konzept nicht vorweggenommen werden. Zudem seien die Begrifflichkeiten zu klären, was im Rahmen des Konzeptes einerseits unter „Anwohner“ und anderseits „Anlieger“ zu verstehen ist.

„Neugestaltung“ der St.-Ludgerus

Verwunderlich sei für die Grünen auch die „Neugestaltung der St. -Ludgerus Kirche“ mit der Projektbeschreibung „Gestalterische Integration in den Ortskern“. Die Fraktion ist der Ansicht, dass die Kirche weder dies noch eine „Aufwertung als nördlichen Eingangsbereich“ braucht. Zum Thema „Knoten Erler Straße“ halten sie eine Anfrage an den Straßenbaulastträger, hier Straßen NRW, vor jeder weiteren Planung für unerlässlich.

Verkehr Schermbeck Mittelstraße Freudenbergstraße
Kreuzungsbereich Erler/Mittelstraße soll ebenfalls neu geplant werden.

Parkplatzumgestaltung

Im Entwicklungskonzept sei keine Aussage dazu, inwieweit die nachzuweisenden KFZ-Stellplätze für Rathaus, soziokulturelles Zentrum und Caritas-Sozialstation berücksichtigt werden.

Wegmarke Altschermbeck

Bei der Wegmarke Altschermbeck Punkt 3.9 soll der Beschluss dazu unmittelbar nach der Beschließung des Entwicklungskonzeptes erfolgen. Einer solchen Investition, verbunden mit dem zu erwartenden Pflegemehraufwand, erteilen wir schon bei der Entscheidung über das Entwicklungskonzept eine Absage. Hier wären Maßnahmen zum Erhalt unserer Ansicht nach völlig ausreichend. Wir verweisen dabei auf unser Eingangsstatement zur finanziellen Situation der Gemeinde.

Maßnahme Mühlenbach

Einerseits ist Renaturierung des Mühlenbaches angestrebt, im Entwicklungskonzept ist jedoch eine verstärkte Zugänglichkeit beabsichtigt. Dieser Gedanke widerspricht jedoch einer Renaturierung und in vielen Fällen auch dem Artenschutz.

Für alle Projekte des grünen Ringes soll auf Grundlage des Bauhofkonzeptes ein Finanzierungs- und Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden. Laut Trick gehöre das zwingend zu diesem Handlungskonzept, um weitere finanzielle Aufwendungen im Bereich der Grünflächenpflege abzuschätzen.

„Bei dem Tempo, mit dem Projekte in Schermbeck umgesetzt werden, reden wir bei den im Entwicklungskonzept aufgelisteten Einzelprojekten über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren. Solange im Voraus wollen wir die nachfolgenden Räte nicht binden“.