Gesamtschule Schermbeck – Kurzfristige Entscheidungen

Gesamtschule Schermbeck – so geht es hier weiter! Verlängerung der schulfreien Zeit nach den Weihnachtsferien – Der 07. und 08.01.2021 sind unterrichtsfrei (aber keine Ferien).

Kurzfristige Entscheidung setzt nicht nur Kinder unter DruckUnd plötzlich hieß es am Freitag: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Dazu schreibt Schulleiter Norbert Hohmann auf der Homepage der Schule: „Überraschend erreichte uns heute die Entscheidung der Landesregierung zum Schulbetrieb vom 14. bis 18.12.2020, obwohl gestern noch das Gegenteil vermittelt wurde“.

Das in der nächsten Woche sowohl Präsenz-, oder Distanz-Unterricht geleistet und organisiert werden muss, stellt alle Schulleiter, wie auch Norbert Hohmann vor große Herausforderungen, was die kurzfristige Planungen anbelangen.

Hintergrund dazu ist, dass in beiden Formen der reguläre Unterricht statten muss. Der Unterricht wird nach dem regulären Stundenplan erteilt. Alle Unterrichtsstunden finden statt.

Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen lassen. Dies sollte per E-Mail der Schule mitgeteilt werden.

Und so geht weiter:

Ein Wechsel in den Distanzunterricht während der Woche ist möglich, dann aber nicht rückgängig zu machen.

Alle Schüler müssen nach Stundenplan die per LMS versandten Aufgaben bearbeiten und in dieser Zeit auch Rückfragen stellen.

Rückfragenkönnen nicht zeitgleich beantwortet werden, aber nach Möglichkeit im Laufe desselben Tages.

Die Leistungen im Distanzunterricht werden in die Leistungsbewertung einbezogen.

Die Schulbusse fahren zur 1. und nach der 6. und 9. Stunde.

„In den Jahrgangsstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.“

Klassenarbeiten und Klausuren

„Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.“

Dazu hat die Schulleitung beschlossen:

Alle für dieses Halbjahr noch geplanten Klassenarbeiten und Klausuren für die Jahrgänge 5 – EF entfallen ersatzlos (auch die Nachschreibarbeiten, sofern es sich nicht um die einzige im Halbjahr handelt).

Klausuren in der Qualifikationsphase

Alle Klausuren in der Qualifikationsphase finden statt. Sie beginnen immer in der 1. Stunde. Die leichten Veränderungen im Klausurplan werden vom Beratungsteam per E-Mail mitgeteilt. Die Klausurräume sind so gewählt, dass genügend Platz mit Abstand für alle gegeben ist.

Hackedicht
Das Präventionsprojekt für den Jahrgang 9 entfällt.

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