Gemeinde erklärt Bürgerbegehren als zulässig

Foto: Archiv Thomas Bolte

Bekanntgabe des Termins für den Ratsbürgerentscheid – Bürgerbegehren für ein kommunales Bildungszentrum Schermbeck

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Schermbeck am 29.04.2020 hat der Rat das Bürgerbegehren für einen Neubau einer vereinten Grundschule der Bürgerinitiative um Timo Gätzschmann, Manuel Schmidt und Marc Overkämping als zulässig erklärt.

Um eine Unterschriftssammlung im Zuge der Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, übernahm der Rat mit der entsprechenden Mehrheit das Bürgerbegehren als Ratsbürgerentscheid.

Die Abstimmung des Ratsbürgerentscheides wird ausschließlich auf Antrag als Briefwahl stattfinden. Die Briefwahl wird voraussichtlich ab Anfang Juli möglich sein. Der Bürgermeister hat nun festgelegt, dass bis zum 26.07.2020 um 16 Uhr die Stimmbriefe bei ihm eingegangen sein müssen.