Seit dem 1. Mai gelten neue Friedhofsgebühren Schermbeck für den Evangelischen Friedhof an der Weseler Straße. Die Gemeinde Schermbeck hat die entsprechende Satzung Ende April veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können die Übersicht online und vor Ort einsehen.
Die neuen Friedhofsgebühren Schermbeck sind seit dem 1. Mai in Kraft. Veröffentlicht wurde die Satzung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schermbeck am 30. April 2026. Darauf weist die Gemeinde Schermbeck hin.
Die Gebührenordnung hängt am Schaukasten des Friedhofs aus. Zudem steht sie auf der Internetseite der Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck zum Download bereit. Eine Papierfassung ist auch im Gemeindebüro erhältlich.
Nutzungsgebühren im Überblick
Die Friedhofsgebühren Schermbeck unterscheiden sich nach Grabart und Bestattungsform.
Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht:
- Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten, Ruhezeit 15 Jahre: 259,00 Euro
- Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 25 Jahre: 300,00 Euro
- Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr, Ruhezeit 25 Jahre: 1.690,00 Euro
- Urnenbeisetzung, Ruhezeit 25 Jahre: 899,00 Euro
Reihengemeinschaftsgrabstätten ohne Nutzungsrecht:
- Erdbestattung im Rasengrab, Ruhezeit 25 Jahre: 2.950,00 Euro
- Urnenbeisetzung im Rasengrab, Ruhezeit 25 Jahre: 1.498,00 Euro
- Pflegevertrag Urnenbeisetzung, Ruhezeit 25 Jahre: 899,00 Euro
Wahlgrabstätten mit Nutzungsrecht:
- Erdbestattung je Grab, Nutzungszeit 25 Jahre: 1.750,00 Euro
- Verlängerung je Grab und Jahr: 70,00 Euro
Wahlgemeinschaftsgrabstätten:
- Rasenfeld (1 Sarg, 2 Urnen) je Grab: 2.968,00 Euro
- Urnenwahlgemeinschaftsgrab im Bestattungswald je Grab: 1.100,00 Euro
- Verlängerung Rasengrab je Jahr: 118,00 Euro
- Verlängerung Urnengrab im Bestattungswald je Jahr: 44,00 Euro
Bestattungsgebühren zusätzlich fällig
Neben den Nutzungsgebühren fallen weitere Friedhofsgebühren Schermbeck für die eigentliche Bestattung an.
Grundgebühren:
- Erdbestattung von Tot- und Fehlgeburten: 91,00 Euro
- Erdbestattung bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 244,00 Euro
- Erdbestattung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr: 610,00 Euro
- Urnenbeisetzung: 274,00 Euro
Besondere Gebühren:
- Nutzung der Friedhofskapelle inklusive Grunddekoration: 230,00 Euro
- Nutzung der Leichenkammer je angefangenem Tag: 18,00 Euro
- Nutzung der Kühleinrichtung je angefangenem Tag: 18,00 Euro
- Grabplatten und Beschriftungen nach Aufwand
Gemeinde verweist auf Einsichtsmöglichkeiten
Die Gemeinde Schermbeck macht darauf aufmerksam, dass die vollständige Satzung öffentlich zugänglich ist. Wer sich detailliert über die neuen Friedhofsgebühren Schermbeck informieren möchte, kann dies online oder direkt vor Ort tun. Link zur Gemeinde Schermbeck: Neue Friedhofsgebühren























