Antrag für einen Fußgängerübergang an der Alten Dorstener Straße
Schermbeck. Wie die Gemeindeverwaltung Schermbeck mitteilt, habe der Kreis Wesel zum zweiten Mal, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, einen Fraktionsantrag der BfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck abgelehnt.
Bereits im vergangenen Jahr scheiterte das Ansinnen auf der Alten Dorstener Straße einen Fußgängerübergang genehmigen zu lassen. Gemeinsam mit dem örtlichen Seniorenbeirat wurde jetzt vorgeschlagen, einen solchen Übergang auf dem Kapellenweg zu realisieren.
In beiden Fällen sei durch die zuständige Fachbehörde festgestellt worden, dass die Anträge unzulässig seien.
Die Begründung: Beide Straßenabschnitte befinden sich in der innerörtlichen Tempo 30-Zone im Schermbecker Ortskern. In diesen Bereichen ist ohne besonderen Ausnahmetatbestand regelmäßig keine Anordnung von Fußgängerüberwegen möglich. Zusätzlich ist die Unfalllage in den betreffenden Abschnitten unauffällig. Insgesamt lassen sich keine Tatbestände erkennen, die eine Ausnahme von der laut Gesetz beschriebenen Entbehrlichkeit eines Überweges zuließen.