Entwurf zum Jugendschutzgesetz muss ergänzt werden

Berlin. Wasserpfeifen und Dampfsteine sind gesundheitsgefährdend und gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen

Am gestrigen Montag fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas statt. Dazu erklären der jugendpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter Markus Koob:

Gesundheitsgefährdende E-Zigaretten und E-Shishas

Marcus Weinberg: „Wir begrüßen den Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren von E-Zigaretten und E-Shishas. Allerdings wurde bei der Anhörung deutlich, dass die vom Bundesjugendministerium vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfes ergänzt werden muss. Das Bundesinstitut für Risikobewertung befürwortet ein Abgabeverbot von nikotinfreien Erzeugnissen, die durch konventionelle Wasserpfeifen inhaliert werden, an Kinder und Jugendliche. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum und die kinder- und lungenärztlichen Sachverständigen forderten in ihren Stellungnahmen, dass nicht nur E-Inhalationsprodukte, sondern auch herkömmliche Wasserpfeifen, mit denen Dampfsteine, Kräuter und andere nicht tabakhaltige Flüssigkeiten inhaliert werden, aufgrund ihrer Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche verboten werden. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich daher dafür stark machen, dass die Novelle des Jugendschutzgesetzes im parlamentarischen Verfahren ergänzt und verbessert wird. Wir Parlamentarier wollen kein Stückwerk machen, sondern die Chance ergreifen, ein gutes Gesamtpaket zu schnüren.“

Appell an Länder

Markus Koob: „Mit dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Jugendschutzgesetzes wird es uns gelingen, die Gesetzeslücke, die das Bundesverwaltungsgericht geschaffen hat, erfolgreich zu schließen. Die Balance zwischen notwendigem Kinder- und Jugendschutz und der Vermeidung bevormundender Maßnahmen werden wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wahren. Unser Änderungsantrag greift konsequent, wie auch von allen Sachverständigen empfohlen, ein Angebots- und Abgabeverbot für konventionelle Wasserpfeifen auf. Wir unterstützen die Sachverständigen außerdem im Verlangen nach einem Werbeverbot von E-Inhalationsprodukten bei Filmveranstaltungen. Damit senden wir ein wichtiges Signal an alle Kinder und Jugendliche: E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen sind gesundheitsschädlich und nicht für Heranwachsende geeignet. Jetzt liegt es an der SPD, diese Expertenmeinung zu berücksichtigen und unsere Änderungsvorschläge mitzutragen. Wir möchten außerdem einen Appell an die Länder richten, schnellstmöglich ihre Nichtraucherschutzgesetze anzupassen.“

Hintergrund:

Studien belegen, dass beim Dampfen von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten Krebs auslösende Stoffe sowie Stoffe, die unter dem Verdacht stehen, Krebs auszulösen, freigesetzt werden. Außerdem entstehen Partikel, die bis in tiefe Regionen der Lunge vordringen und dort Entzündungsreaktionen auslösen können. Die Stoffe von E-Zigarettendampf beeinträchtigen die Lungenentwicklung bei jungen Menschen. Zudem kann der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf herkömmliche Zigaretten umzusteigen.

Die Expertinnen und Experten haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass viele Menschen das Ausmaß der gesundheitlichen Gefahr verkennen, weil der Konsum von E-Zigaretten im Vergleich zu normalen Zigaretten weniger toxisch ist. Gleichwohl ist die Gesundheitsgefahr in einer Weise vorhanden, die es notwendig macht, Kinder und Jugendliche davor zu schützen. Berlin (ots)