Dichtheitsprüfung – ein MUSS

Dichtheitsprüfung – ein Muss für alle Häuslebauer
Wer sein neues Heim beziehen möchte, der muss vorab eine Dichtheitsprüfung seiner Abwasserleitungen machen lassen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Vermieden werden soll mit dieser Prüfung, dass keine Abwässer ins Erdreich, und somit ins Grundwasser gelangen.

Dichtheitsprüfung vor Einzug ist gesetzlich vorgeschrieben.
Dichtheitsprüfung vor Einzug ist gesetzlich vorgeschrieben, so sachkundiger Dichtheitsprüfer Bernhard Glass

„Die Kosten für so eine Prüfung errechnet sich jeweils nach Aufwand und Art“, erklärt Bernhard Glass, sachkundiger Dichtheitsprüfer aus Bochum.„Für diese Doppelhaushälfte beträgt der Endbetrag 400 Euro“, so Glass.
Geprüft wird der Wasserverlust im gefluteten Kontrollschacht. Nach gut einer halben Stunden Stehzeit zeigt sich, ob und wieviel Wasser aus dem Kontrollschacht ins Erdreich ausgetreten ist.
Sachkundige Dichtheitsprüfer finden Bauherren auf der Internetseite des Landes NRW: www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit

Eine halbe Stunde muss das Wasser im Abwasserbecken stehen bleiben bei der Dichtheitsprüfung. Danach wird errechnet, ob und wieviel Wasser ins Erdreich geflossen ist.
Eine halbe Stunde muss das Wasser im Abwasserbecken stehen bleiben bei der Dichtheitsprüfung. Danach wird errechnet, ob und wieviel Wasser ins Erdreich geflossen ist.
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