Mit verschiedenen Maßnahmen will Schulministerin Yvonne Gebauer dafür sorgen, dass durch die Pandemie keine Nachteile bei den Prüfungen entstehen. So können die Schüler und Lehrer etwa durch weniger Klassenarbeiten entlastet werden. Ziel sei aber immer der Präsenzunterricht.
Für das Zentralabitur soll es wie im vergangenen Jahr Anpassungen geben. Dazu zählt eine besondere Prüfungsvorbereitungszeit: Vom 1. bis zum 7. April findet Unterricht nur noch zur Vorbereitung auf die Prüfungen in den Abiturfächern statt. Zudem erhalten die Lehrer eine größere Freiheit bei der Auswahl der Prüfungsthemen.
Bei den Prüfungen für die Klasse 10 wurden bestimmte Inhalte ausgenommen. Diese sollen auf den nachfolgenden Unterricht verteilt werden, um die Prüflinge zu entlassen. Auch hier haben die Lehrkräfte mehr Auswahlmöglichkeiten.
Präsenzunterricht ist „oberstes Ziel“
Hauptziel des Schulministeriums ist immer der Präsenzunterricht. Sollten zu viele Lehrer wegen Krankheit ausfallen, sollen die Schulen aber auch Möglichkeiten zur Umorganisation erhalten. „Den Schulleitungen ist es weiterhin möglich, im Falle personeller Engpässe aufgrund der pandemischen Entwicklung nach eigenem Ermessen und mit der Rückendeckung der Schulaufsicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler Entscheidungen über die Unterrichtsgestaltung zu treffen“, heißt es im aktuellen Ministerschreiben.
Folgende schulspezifische Anpassungen des Unterrichtsbetriebes sind zulässig:
· Weniger Klausuren:
Die Anzahl der schriftlichen Leistungsüberprüfungen kann vorübergehend reduziert werden, bspw. in den Jahrgangsstufen 9 und 10 der Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschulen sowie der Gymnasien, an denen Klassenarbeiten in Deutsch, Mathematik oder Englisch von fünf auf vier reduziert werden können.
· Weniger Unterricht:
In einzelnen Fächern kann die vorgeschriebene Wochenstundenzahl vorübergehend unterschritten werden, jedoch nicht in prüfungsrelevanten Fächern zentraler Prüfungsverfahren. Bei einer Unterschreitung von mehr als drei Wochen ist die Schulaufsicht miteinzubeziehen.
· Distanzunterricht:
Sollte in besonderen Ausnahmenfällen und nach Ausschöpfen aller weiteren Möglichkeiten, Präsenzunterricht für einzelne Lerngruppen oder Jahrgangsstufen vorübergehend nicht angeboten werden können, kann eine zeitlich eng befristete Einrichtung von Distanzunterricht für diese Gruppen unumgänglich sein. Die Schulen können Distanzunterricht für einzelne Jahrgangsstufen und Lerngruppen einrichten. Sicherzustellen ist der Präsenzunterricht in der Schuleingangsphase und bei Abschlussklassen mit bevorstehenden Prüfungen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, an die Abschlüsse und Berechtigungen bzw. Qualifikationen für Übergänge vergeben werden.
· Pädagogische Betreuung:
Bei Anpassungen in den Förderschulen ist die Einrichtung einer pädagogischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung insbesondere in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung erforderlich.
Die Schulkonferenz ist vor Umsetzung der Entscheidungen angemessen einzubinden, die getroffenen Entscheidungen sind der Schulaufsicht anzuzeigen.