Harter Lockdown ab Mittwoch 16.12. 2020. Seit heute, Sonntag 13.12. ist es amtlich. Der Lockdown-Light hat ausgedient:
Nachdem die Corona-Fallzahlen in Deutschland trotz massiver Einschränkungen seit November nicht merklich gesunken sind, hat nun die Politik mächtig nachgesteuert.
Am Sonntag berieten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten per Telefonkonferenz. Sie haben beschlossen, dass ab dem 16. 12. der harte Lockdown in Kraft tritt:
Geschäfte, außer Lebensmittelgeschäfte werden geschlossen. Untersagt ist die Öffnung von Einkaufszentren.
Zusammengefasst heißt das: Erlaubt ist nur die Öffnung von Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung beschränkt auf ein entsprechendes Sortiment des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung.
Auch im Bereich der Körperpflege gelten die neuen Schließungen, wie für Frisöre.
Ebenfalls untersagt ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. An Silvester und Neujahr gilt bundesweit ein „An- und Versammlungsverbot“.
Die Verordnung tritt am 14.12.2020 in Kraft und gilt vorerst bis zum 10.01.2021.
Für den Handel ist Folgendes geregelt und bleibt geöffnet:
- Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken
- Banken und Sparkassen
- Drogerien
- Direktvermarkter von Lebensmitteln
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Fahrradwerkstätten
- Futtermittelmärkte
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hörgeräteakustiker
- Kfz-Werkstätten
- Optiker
- Poststellen
- Reformhäuser
- Reinigungen
- Sanitätshäuser
- Tankstellen
- Tierbedarfsmärkte
- Waschsalons
- Weihnachtsbaumverkauf
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Zeitungsverkauf