Corona – Maskenpflicht wird ab 1. Dezember ausgeweitet

Corona – Maskenpflicht wird ausgeweitet, unter anderem auch auf dem Supermarktparkplatz. Schulen und Kitas bleiben weiterhin geöffnet. Weihnachtsferien starten am 19. Dezember

UPDATE 30.11.2020: Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Dezember 2020 Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um – Pressemitteilung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt.

Die neue Coronaschutzverordnung sieht die folgenden Maßnahmen vor

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.
  • Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
  • In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist auch eine Alltagsmaske zu tragen.
  • In Handelseinrichtungen wie etwa. Supermärkten, Kaufhäusern und Baumärkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern werden weitere Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl pro Quadratmetern getroffen.

Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu reduzieren bzw. diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten.

Für die kommende Adventszeit und die Feiertage gelten zudem folgende Sonderregelungen:

  • Der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen zulässig.
  • In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist in Ergänzung zu den oben genannten Regelungen zur Kontaktbeschränkung ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt höchstens zehn Personen zulässig. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren sind bei der – Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt.
  • Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen.
  • Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt.
  • Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind.
  • Mit Blick auf die kommende Skisaison gilt: Der Betrieb von Skiliften ist nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Coronaschutzverordnung als Einrichtungen für Freizeitaktivitäten derzeit unzulässig.

Schule und Kitas

  • Schule und Kitas bleiben weiter geöffnet.
  • Die Maskenpflicht auf dem Schulgelänge und innerhalb des Klassenraums gilt weiterhin ab Klasse 5.
  • Die Weihnachtsferien werden auf den 19. Dezember vorgezogen

Dienstleistungen und Heilberufe

Dienstleistungen wie Gesichtsbehandlungen, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, bei denen ein MMindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, sind untersagt.

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet

Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von max. 800 qm bleibt es dabei, dass mindestens 10 qm pro Kunde vorhanden sein müssen.

Die neue Coronaschutzverordung enthält notwendige Anpassungen und bleibt gemäß der Vereinbarung der Regierungschefs und den neuen bundesgesetzlichen Vorgaben bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft.

Jetzt heißt es: „Durchhalten”

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Lage ist weiterhin ernst. Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um eine Gesundheitsnotlage abzuwenden. Dafür müssen wir weiterhin konsequent Kontakte reduzieren, um so das Infektionsgeschehen weiter eindämmen. Die Regelungen im November haben den exponentiellen Anstieg stoppen können, aber leider sinken die Infiziertenzahlen bisher noch nicht so stark wie gewünscht und erforderlich. Gerade mit Blick auf die anstehende Adventszeit sind die Maßnahmen für viele Menschen hart und erfordern von uns allen, dieses Jahr von lieb gewonnen Traditionen Abstand zu nehmen. Jetzt heißt es: Durchhalten.”