Charlotte Quiks persönlicher Einsatz für das Schermbecker Hallenbad

Erst im Juli ist der Projektaufruf für den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund auf den Weg gebracht worden.

Er dient zur Erneuerung und zum Neubau von kommunalen Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021. Nur fünf Monate später stehen die 47 Millionen Euro Fördergelder für rund 80 Projekte in den Startlöchern.

Die Gemeinde Schermbeck erhält insgesamt 1,5 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm zur Erweiterung des Hallenbades um ein neues Lehrschwimmbecken. Das hat das Heimatministerium NRW heute bekannt gegeben.

„Es ist großartig, wie schnell die Investitionsprogramme von der Landesregierung auf den Weg gebracht werden – gerade in der momentanen Coronakrise“, zeigt sich die Landtagsabgeordnete Charlotte Quik, die sich bei Heimatministerin Ina Scharrenbach persönlich für die Förderung des Schermbecker Projektes eingesetzt hatte, hocherfreut. „Von einer starken Sportinfrastruktur profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Region, denn die kommunalen Sportstätten sind ein wichtiger Baustein der kommunalen Infrastruktur. Mit dem Investitionsprogramm wird der Grundstein für den Sport von morgen gelegt. Die NRW-Koalition hat unsere Kommunen fest im Blick.“

Ebenfalls hocherfreut zeigte sich Bürgermeister Mike Rexforth: „Die Einrichtung der Stabsstelle Förderung im Rathaus hat sich gelohnt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Wassersportverein und dem Planungsbüro Brilo und Klein-Bösing hat sehr gut funktioniert. Ebenfalls vielen Dank an den Kreis Wesel für die Unterstützung. Durch das neue Lehrschwimmbecken schaffen wir eine perfekte Erweiterung unseres mittlerweile mehr als voll ausgelasteten Hallenbades. Alle unsere Wünsche für eine Vollförderung sind in Erfüllung gegangen. Das ist ein guter Tag für Schermbeck!“

In Schermbeck wird die Erweiterung des Hallenbades mit 1,5 Millionen Euro gefördert. Und das Beste daran ist: Im Zuge des „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ übernimmt das Land die städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm für das Jahr 2020 und erleichtert damit zusätzlich kommunale Investitionen. Daher gibt es in diesem Jahr eine 100 Prozent-Förderung.

Hintergrund:

Für die Teilnahme am „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für 2021 können die Kommunen noch bis zum 15. Januar 2021 ihre Anträge bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen. Die in 2020 gestellten Anträge, die noch keine Förderung erhalten haben, bleiben weiterhin bestehen.

Aus dem Investitionsprogramm werden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert: Moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche, Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen sowie die Attraktivierung, Modernisierung und Ausbau bestehender und, aufgrund baulicher Mängel, bisweilen geschlossener Sporteinrichtungen.

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