Betreff: Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Gemeindebücherei Schermbeck
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Gemeindebücherei Schermbeck vom 20.08.1996 ( Fassung vom 21.07.2011)
hat in §1 Abs.2 folgenden Wortlaut:
Jedermann ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
Ihre Anweisung an die Mitarbeiterinnen der Gemeindebücherei, keine Leseausweise mehr auszustellen, verwehrt potentiellen Nutzern den Zugang zur Bücherei und verstößt somit gegen die Satzung.
Wir fordern Sie daher auf, diese Anweisung zurückzunehmen und allen Bürgern dieser Gemeinde wieder den Zugang zur Bücherei zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Trick
(Fraktionssprecherin)
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