Blühstreifen fördern, Agrarumweltmaßnahmen stärken

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Heinen-Esser: Wertschöpfung und biologische Vielfalt gehen Hand in Hand. Eine gesunde Natur garantiert langfristig sichere Erträge

Noch bis zum 30. Juni können Neuanträge für verschiedene Agrarumweltmaßnahmen gestellt werden.

Zum Tag der Umwelt ruft Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, Landwirtschaft und Umwelt- sowie Naturschutz nicht gegeneinander auszuspielen.

Dass landwirtschaftliche Betriebe leisten heute einen großen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten, demonstriert unter anderem ein Ackerbaubetrieb auf dem Meßdorfer Feld in Bonn.
Vis-á-vis des Bundeslandwirtschaftsministeriums und des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes baut Landwirt Josef Berg auf 90 Hektar in Bohnen, Erbsen, Raps, Wintergerste, Winterweizen, Braugerste und wahlweise Luzerne oder Kleegras an. Seit 2007 werden zudem Blühstreifen auf wechselnden Flächen angelegt, gefördert durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaf

Blühstreifen NRW Landwirte
Blühende Krokusse im Düsseldorfer Rheinpark. Foto: Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH / U. Otte

Ziel ist ein 20.000 Kilometer langes blühendes Band durch Nordrhein-Westfalen

Im Jahr 2019 haben in Nordrhein-Westfalen alleine über Agrarumweltmaßnahmen 3.144 Betriebe einen Förderantrag für 6.133 Hektar Blüh- und Schonstreifen gestellt. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Breite von circa neun Metern entspricht dies einem Band von knapp 7.000 Kilometern. Heinen-Esser: „Wir brauchen viele blühende Bänder, die die landwirtschaftlich geprägten Regionen wie ein Netz durchziehen. Deswegen müssen wir Umwelt, Landwirtschaft und Naturschutz zusammenführen.“

Ziel sei ein 20.000 Kilometer langes blühendes Band an Blühstreifen oder vergleichbaren Strukturen auf Ackerflächen in der nächsten Förderperiode. Hierzu sollen, neben den Agrarumweltmaßnahmen, auch die neuen Regelungen der EU-Agrarpolitik einen wichtigen Beitrag leisten.
 
Im Rahmen der Diskussion um die Zukunft der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass Blühstreifen und andere für die Biodiversität wirksamen Maßnahmen künftig über die 1. Säule der GAP mitgefördert werden können. Sie bieten Lebensraum für die verschiedenen Arten von Wildbienen, Schmetterlingen und anderen blütenbestäubenden Insektengruppen sowie typischen Feldvögeln wie Grauammer, Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn. Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Landwirte im Rahmen von privaten Initiativen und Projekten, etwa in Zusammenarbeit mit Gemeinden, Stiftungen oder Naturschutzverbänden, für den Umwelt- und Naturschutz vor Ort.
 
Land plant Ausbau der Biodiversitäts-Beratung

Ministerin Heinen-Esser rief die Landwirtinnen und Landwirte zur verstärkten Nutzung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen auf: „Der aktuelle Bericht zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zeigt: Wo Naturschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden, können sich Natur und Artenvielfalt erholen. Deswegen mein Appell: Nehmen Sie an solchen Maßnahmen teil.“

Noch bis zum 30. Juni können Neuanträge für verschiedene Agrarumweltmaßnahmen (extensive Grünlandnutzung, Anlage von Blüh- und Schonstreifen oder Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen), den Vertragsnaturschutz und den Ökolandbau gestellt werden. Für auslaufende Verträge können Folgeanträge mit einjähriger Laufzeit gestellt werden.
 
Im Jahr 2019 erhielten 10.944 Betriebe eine Auszahlung für Agrarumweltmaßnahmen in Höhe von knapp 53 Millionen Euro für die Bewirtschaftung von 244.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Im laufenden EU-Förderzeitraum 2014 – 2020 sind für die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen 327 Millionen. Euro und die Förderung des Ökolandbaus 132 Millionen Euro öffentliche Mittel (EU-, Bundes- und Landesmittel) eingeplant.
 
Verstetigung und Ausbau der Biodiversitäts-Beratung

Neben der Förderung von Agrarumweltmaßnahmen plant das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, die Biodiversitäts-Beratung weiter auszubauen. Das bisher befristete Projekt „Leitbetriebe Biodiversität“ soll weitergeführt werden. Zudem soll das Angebot der Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer mit zusätzlichen Mitteln forciert werden. Für die Biodiversitätsberatung hat das Ministerium rund 1,7 Millionen Euro für den Haushalt 2021 angemeldet.
 
Unter www.biodiversität-nrw.de können sich Landwirtinnen und Landwirte auf einen Blick informieren, welche Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt für ihren Betrieb infrage kommen, welche Förderungsmöglichkeiten es gibt und welche Auflagen sie dafür erfüllen müssen.