BfB – Erstbelegung im Neubau mit ortsansässigen älteren Bürgern

Antrag auf Erstbelegung im Neubau des Mehrfamilienhauses (MFH) Borgskamp mit ortsansässigen
älteren Bürgerinnen und Bürgern
Sehr geehrter Herr Rexforth,
die Grundstückslage „Borgskamp“ erfüllt mit ihrer absoluten Nähe zu sämtlichen infrastrukturellen Einrichtungen unserer Gemeinde in idealer Weise den gesetzgeberischen Vorgaben für den Neubau von seniorengerechten Wohnungen. Das Wohnen ist ein zentraler Baustein für die Lebensqualität. Gerade für ältere Menschen ist das wichtig, da sie sich mit zunehmender Einschränkung ihrer Beweglichkeit länger zuhause aufhalten.
Viele Wohnungen sind jedoch baulich nicht altengerecht. Das macht es oft unmöglich, weiter in der
eigenen Wohnung wohnen zu bleiben. Neu gebaute Mietwohnungen müssen im öffentlich geförderten
Wohnungsbau bereits seit 1998 barrierefrei sein. Laut Loeschke und Pourat erfordert die demographische
Entwicklung, dass zusätzlich zu den bereits existierenden barrierefreien Mietwohnungen bis zum Jahr 2020
mindestens 800.000 weitere Mietwohneinheiten geschaffen werden müssen.
Die Entscheidung über den Bau und die Finanzierung des Objektes „MFH Borgskamp“ erfolgte am
10.11.2015 im Bau- und Liegenschaftsausschuss sowie nachfolgend im Haupt- und Finanzausschuss sowie
im Rat und beinhaltete unter Berücksichtigung der damaligen Flüchtlingszuweisungen die Dringlichkeit der
Umsetzung dieser alternativlosen Baumaßnahme und deren Belegung überwiegend mit allein reisenden jungen Männern unterschiedlicher Herkunft und Religionen. Die Grundlage dieser Entscheidung ist aktuell
nicht mehr gegeben. Zwischenzeitlich hat sich zusätzlich herausgestellt, dass auch die von der Verwaltung
damals vorgetragene Alternativlosigkeit dieses Standortes für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht
mehr gegeben ist, da eine Holzmodulbauweise an der Kirchstraße in Gahlen sich innerhalb kürzester Zeit für
eine ähnliche Zahl von Flüchtlingen realisieren ließe.

Die Fraktion „Bürger für Bürger“ beantragt, die Entscheidung über den Bau und die Finanzierung des
Objektes „MFH Borgskamp“ im entsprechenden Ausschuss aufzuheben und unter den nachstehenden zwei
Alternativvorschlägen neu zu beschließen:

Alternative 1: Das MFH Borgskamp an der Weseler Straße wird nicht, wie von der Verwaltung bisher geplant,
in einer preisoptimierten Schlichtvariante erstellt sondern in angemessen guter Standardbauweise
bereits zur Erstbelegung mit ortsansässigen älteren Bürgerinnen und Bürgern seniorengerecht ausgebaut. In
der Konsequenz dieser Entscheidungsänderung wird auf die Beantragung eines Tilgungszuschusses von 30
% – laut Haushaltsplanentwurf 2016 317.000 € – der Bausumme verzichtet. Der Verzicht auf diesen Tilgungszuschuss ist, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, damit zu kompensieren, dass die nach Ablauf der Erstbelegung zwingend notwendig werdende Kernsanierung der Gebäudesubstanz in Verbindung mit ggf. weiteren Umbau und Erweiterungen zu einer barrierefreien Wohnanlage dann aus normalen Haushaltsmitteln zu bewerkstelligen sind. Die dafür dann zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel übersteigen sicherlich den möglichen Tilgungszuschuss.

Alternative 2: Das MFH Borgskamp wird zur Erstbelegung mit ortsansässigen älteren Bürgerinnen und
Bürgern seniorengerecht mit Tilgungsnachlässen des Sozialen Wohnungsbaus errichtet. Die Fördermittel für
den Sozialen Wohnungsbaus sind geringer als die Förderungen von Wohnraum für Flüchtlinge.

Ein sofortiger Ausbau dieses MFH zur Erstbelegung mit ortsansässigen älteren Bürgerinnen und Bürgern
kann darüber hinaus den großen Vorteil erbringen, dass bisher von diesem Personenkreis im Kerngebiet der
Gemeinde Schermbeck belegte preiswerte Mietwohnungen, die nicht den Kriterien seniorengerecht und
barrierefrei entsprechen, frei werden für die allseits, auch bundespolitisch geforderten Integrationsmöglichkeiten von Flüchtlingsfamilien in den normalen Lebensalltag und in den damit verbundenen normalen Tagesablauf.
Diese Form der Unterbringung entspricht damit weitgehend auch den Forderungen der landes und
bundespolitischen Institutionen nach Verzicht auf Ghettoisierung von Flüchtlingen.

Klaus Roth

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