Die Flüchtlingssituation in Schermbeck bleibt dynamisch und schwer planbar. Insbesondere die Belegung der Unterkunft in Gahlen ist davon abhängen, wie sich die Flüchtlingszuweisungen in den nächsten Monaten entwickelt. Aktuelle Flüchtlingssituation in Schermbeck: Zahlen und Entwicklungen.
Die Zahl der der Gemeinde Schermbeck zugewiesenen Flüchtlinge beläuft sich aktuell auf 630 Personen. Im Mai dieses Jahres waren es noch 638 Personen. Wie die Entwicklungen der letzten Monate gezeigt haben, könnten sich diese Zahlen jederzeit ändern.
Containeranlage in Gahlen bereit, aber noch nicht belegt
Die Mitte des Jahres fertiggestellte Containeranlage in Gahlen bietet Platz für 120 Personen. Derzeit sei diese jedoch noch ungenutzt, wie Gerd Abelt von der Gemeindeverwaltung gegenüber der Redaktion erklärte. Die Belegung sei ab Januar 2025 vorgesehen, da im Dezember aufgrund der Feiertage keine Zuweisungen erwartet würden. Dennoch betonte Abelt die Unsicherheit in der Planung: „Die Zahl der uns zugewiesenen Flüchtlinge und eine verlässlich Aussage zur Aufnahme der Belegung der Flüchtlingsunterkunft in Gahlen ist jedoch nicht vorhersehbar und somit nicht planbar.“
Verteilstatistik und Belegungszahlen
Laut der Verteilstatistik des Landes NRW (FLÜAG) vom 15. November 2024 sind derzeit 268 Personen in Schermbeck untergebracht. Nach der aktuellen Berechnung müsste die Gemeinde jedoch 296 Personen aufnehmen, sodass noch 27 Plätze zur Verfügung stehen. Diese könnten kurzfristig belegt werden, sollte eine Zuweisung erfolgen.
Wohnsitzauflagen: Übererfüllung der Vorgaben
Bei der Aufnahme von Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage zeigt sich eine leicht andere Situation. Hier liegt die aktuelle Zahl bei 225 Personen, wobei die Vorgabe der Gemeinde mit einem Überschuss von acht Personen erfüllt wird.
Info zu FLÜAG und Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage (anerkannte Flüchtlinge)
Die Unterschiede zwischen Flüchtlingen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und Flüchtlingen mit Wohnsitzauflage liegen vor allem in ihrem rechtlichen Status und der Art der Zuweisung:
- Flüchtlinge nach dem FlüAG :
Diese Personen sind Asylbewerber oder Schutzsuchende, die noch im laufenden Verfahren oder unter vorläufigem Schutz stehen. Sie werden durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz den Kommunen zugewiesen, die für ihre Unterbringung und Versorgung sorgen müssen. - Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage :
Anerkannte Flüchtlinge, die bereits einen Schutzstatus erhalten haben, fallen unter diese Kategorie. Ihnen wird ein bestimmter Wohnort zugewiesen, an dem sie sich niederlassen müssen. Ziel der Wohnsitzauflage ist es, eine gleichmäßige Verteilung und Integration in den Gemeinden sicherzustellen.
Zusammengefasst: FlÜAG-Flüchtlinge sind meist im Asylverfahren und in Gemeinschaftsunterkünften, während Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage bereits anerkannt und an einen bestimmten Wohnort gebunden sind.