Bei Zweitimpfterminen gilt Termin- und Standorttreue

Coronaschutzimping – Bei Zweitimpfterminen gilt Termin- und Standorttreue

Der Krisenstab des Kreises Wesel und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) weisen auf Folgendes hin:

Termine für Zweitimpfungen im Impfzentrum in Wesel und am Impfstandort in Moers sollten nur aus zwingenden, z.B. medizinischen Gründen verschoben werden. Ebenso finden alle Zweitimpfungen grundsätzlich an dem Impfstandort statt, an dem auch die Erstimpfung vorgenommen wurde. Mit der Vereinbarung der Erstimpfung wird automatisch der richtige (homologe) Impfstoff für die Zweitimpfung gebucht.

Der Krisenstab und die KVNo begründen dies mit dem sonst entstehenden erheblichen Verwaltungsaufwand und dadurch entstehenden Störungen im Ablauf der Impfungen vor Ort.

Außerdem weisen Krisenstab und KVNo darauf hin, dass nach wie vor nur Personen geimpft werden, für die ein individueller Impftermin vereinbart wurde. Spontanimpfungen, z.B. von Belgeitpersonen, finden weder im Impfzentrum in Wesel, noch am Impfstandort in Moers statt.

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celawie
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