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Bei der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg besteht keine Gefahr

Veröffentlicht am

Foto: Helmut Scheffler

Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Umweltministerium und Kreis Wesel informieren über Ergebnis der Gefährdungsabschätzung: „Keine Gefahr“

Die Kreisverwaltung Wesel hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), dem Vertreter der Gemeinden Hünxe und Schermbeck, des Gahlener Bürgerforums sowie der Kreistagsfraktionen über die Ergebnisse der maßgeblichen Gefährdungsabschätzung für den Mühlenberg informiert. Die Betreiberin der Verfüllung, die Firma Nottenkämper, hat die Ergebnisse der Untersuchungen dem Kreis übergeben und am 13. Februar dem Landtag vorgelegt.

Dr. Michael Kerth, der vom Kreis beauftragte Gutachter, hat die wichtigsten Erkenntnisse aus den umfangreichen Untersuchungen vorgestellt, die in den letzten zwei Jahren am und um den Mühlenberg durchgeführt wurden. Die Ergebnisse zeigen, dass im jetzigen Zustand des Mühlenbergs keine Schäden an der Umwelt vorliegen. Allerdings sind bautechnische Maßnahmen an der Tongrube notwendig, einschließlich des Betriebs einer Sickerwasserfassung und -behandlung, um den gefahrlosen Zustand langfristig zu sichern.

Keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

Dr. Kerth habe betont, dass es keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr gibt. Stattdessen schließt sich unmittelbar eine Machbarkeitsstudie an, welche die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen bis zum Herbst 2023 ermitteln soll.

Die Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung seien laut Kreis Wesel ein wichtiger Schritt in Richtung einer sofortigen Sicherung des Mühlenbergs. Es ist zu begrüßen, dass keine unmittelbaren Gefahren bestehen und dass der gefahrlose Zustand durch geeignete Maßnahmen aufrechterhalten werden kann. Die weitere Machbarkeitsstudie wird zeigen, welche Schritte erforderlich sind, um die Umwelt und die Anwohner nachhaltig zu schützen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Betreiberin der Verfüllung, die Firma Nottenkämper, die notwendigen Maßnahmen schnell und effektiv umsetzt, um die Umwelt und die Anwohner zu schützen. Die Kreisverwaltung Wesel und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) werden sicherstellen, dass die Maßnahmen Anwendung finden und dass die Umwelt geschützt bleibt.

Zum Hintergrund:

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des Umweltministeriums die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt und deren Umsetzung begleitet.

Im Juli 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Die Betreiberin hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Ein vierter Bericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten und die abschließende Gefährdungsabschätzung wurden zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/muehlenberg-schermbeck-huenxe-illegale-entsorgung-von-oelpelletts/ unter dem Themenbereich 10 „Umsetzung ergänzendes Gutachten MULNV“ veröffentlicht.

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