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Asiatische Hornisse: Kreis Wesel ändert Vorgehen bei Nestern

Veröffentlicht am

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde im Frühjahr 2025 in Deutschland als sogenannte etablierte Art eingestuft. Wie der Kreis Wesel mitteilt, hat dies direkte Auswirkungen auf den Umgang mit Nestern: Die Untere Naturschutzbehörde veranlasst deren Entfernung künftig nicht mehr selbst, bittet jedoch weiterhin um Meldung von Sichtungen.

EU stuft Asiatische Hornisse neu ein

Im Frühjahr 2025 hat Deutschland die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) offiziell als etablierte Art nach Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 eingestuft. Damit greift nicht länger die Pflicht zur vollständigen Ausrottung. Stattdessen greifen Managementpläne, die Maßnahmen zur Eindämmung und Kontrolle vorsehen.

Arbeiterin-der-asiatischen-Hornisse
© Thomas Beissel 2024

Behörden ziehen sich aus direkter Bekämpfung zurück

Die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Wesel beauftragt künftig keine Fachfirmen mehr zur Entfernung von Nestern. Die neue Einstufung verändert den bisherigen Umgang deutlich: Was zuvor als meldepflichtiger Befall galt, fällt nun unter die Verantwortung mehrerer Akteure – auch privater.

Sichtungen weiter melden

Trotz der geänderten Zuständigkeiten ruft die Untere Naturschutzbehörde Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Nester weiterhin zu melden. Für eine sichere Zuordnung sind Fotos von Tier und Nest erforderlich, ergänzt um den Standort und Kontaktdaten der meldenden Person.
Meldungen nimmt das Postfach 📧 [email protected] entgegen. Die Behörde gibt im Anschluss Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

Initialnest der asiatischen Hornisse ©Thomas Beissel

Rasche Ausbreitung erfordert Wachsamkeit

Im Jahr 2024 gingen im Kreis Wesel insgesamt 35 Meldungen über Primärnester ein – Tendenz steigend. Mit der Einstufung als etablierte Art reagiert die EU auf die zunehmende Verbreitung. Die neue Regelung verlagert die Verantwortung für Maßnahmen gegen die Ausbreitung jedoch stärker in die Fläche.

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