Antworten auf Fragen zum Herdenschutz bleiben vom LANUV unbeantwortet

Am 1.3.2021 sowie am 29.10.2021 kam es im Wolfsgebiet Schermbeck zu Übergriffen durch einen Wolf.

Der Grundschutz wurde in beiden Fällen, sowohl bei beiden Schafrissen in Dinslaken als in Hünxe, Schwarzer Weg 8, bestätigt.

Laut René Schneider (SPD), der sich nun in einem Schreiben an die Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wendet, habe ein Anwalt bereits im Vorfeld sich ans LANUV gewandt, um noch offene Fragen zum Herdenschutz zu klären. Dazu gehört auch die Frage, ob bei beiden Übergriffen nicht auch der empfohlene Herdenschutz überwunden worden sei.

Grundschutz reicht aus

Trotz mehrmaliger Nachfragen zum Herdenschutz habe es dazu bisher keine Antwort vonseiten des LANUV gegeben, so Schneider. „Die Begründung des zuständigen Mitarbeiters lautete in einem Fall, dass die Bestätigung des Grundschutzes ausreiche, um den Förderrichtlinien genüge zu tun“, ergänzt Schneider.

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Herdenschutzzaun in Hünxe ©GahlenerBürgerforum

Beim Riss vom 1.3.2021 habe der Anwalt bereits am 29.4.2021 um Herausgabe der Rissprotokollierung sowie um Beantwortung der Frage nach dem empfohlenen Herdenschutz gebeten. Die gewünschten Unterlagen seien erst zum 7.12.2021 übermittelt worden, die Frage nach dem empfohlenen Herdenschutz jedoch immer noch nicht beantwortet.

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Auch diesen Herdenschutzzaun in Dinslaken hat der Wolf übersprungen ©GahlenerBürgerforum

Angesichts der weiterhin angespannten Situation im Wolfsgebiet Schermbeck möchte Schneider folgende Fragen zu beantwortet haben:

War bei den genannten Rissereignissen der empfohlene Herdenschutz vorhanden? Wenn nicht: Welche Maßnahmen haben dazu gefehlt?
Warum bekommen Betroffene nicht automatisch die Rissunterlagen seitens des LANUV zur Verfügung gestellt?

Und haben die Betroffenen nicht ein Recht darauf zu erfahren, welchen Schutzstatus ihre Herdenschutzmaßnahmen (Grund- oder empfohlener Herdenschutz) erfüllen, damit sie diese ggf. verbessern können?

Hinweis zu Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz in NRW

Mobile Elektrozäune

…sind entweder Elektronetze oder Litzensysteme. Grundsätzlich müssen mobile Zäune mindestens 90 cm hoch sein. Dort wo es aus örtlichen Gegebenheiten möglich ist, wird eine Zaunhöhe von 120 cm empfohlen.

Um die erforderliche Mindesthöhe auf der gesamten Zaunlänge zu erreichen, müssen die Zaunecken immer gut gespannt werden. Die Gefahr des Untergrabens soll mit der bodengleichen Litze verringert werden. Deshalb muss bei Elektronetzen die unterste Litze auf der gesamten Zaunlänge auf Bodenniveau verlaufen; in überzäunten Mulden kann die unterste, nicht stromführende Litze mit zusätzlichen Kunststoffpfählen auf den Boden gedrückt werden. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, um durchgehend die 90 cm Höhe zu gewährleisten, sollten höhere Netze als 90 cm verwendet werden.