Anmelden für die Jägerprüfung 2018

Die Anmeldung für die Jägerprüfung 2018 ist gestartet. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen, der nicht älter als ein Jahr ist.

Dieser Nachweis muss die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern enthalten. Des Weiteren ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 erforderlich. Beizufügen ist außerdem ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Anmeldeformulare können bei der vorgenannten Dienststelle angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel (www.kreis-wesel.de) abgerufen werden.

Die für die Teilnahme an der Jägerprüfung zu entrichtende Gebühr (Prüfungs- und Zulassungsgebühr) beträgt derzeit 250,- €.

Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert.

Auf den Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel e.V., der im Januar 2018 beginnt, wird daher verwiesen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft, Tel. 02845/32522, zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8 und 13 Uhr und über deren Internetportal www.kjs-wesel.de.

Termine

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am 23. April 2018, 15.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal, Raum 008, des Kreishauses Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, statt.

Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 24. April 2018, Beginn 9.00 Uhr, auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Str. 443 a, 47506 Neukirchen-Vluyn, stattfinden.

Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 26. April 2018 ab 8.30 Uhr vorgesehen. Die Prüfung wird in den Räumen der Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1, 46485 Wesel, abgehalten.

Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.

Weitere Infos entnehmen Sie bitte der Internetseite des Kreises Wesel unter www.kreis-wesel.de

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