Altersgerechten Bauen und Wohnen

Mit der altersgerechten Planung kann man gar nicht früh genug beginnen

(djd/pt). Das Thema des altersgerechten Bauens und Wohnens taucht regelmäßig in den Medien auf. Doch was genau bedeutet es eigentlich? Ist ein zweiter Handlauf im Treppenhaus bereits altersgerecht, oder muss es der Treppenlift sein? Eine befriedigende Antwort lässt sich nicht pauschal geben. Die gute Nachricht: Vieles, was das Wohnen im Alter angenehmer, komfortabler und sicherer macht, verbessert die Lebensqualität für alle Generationen. Dazu gehören zum Beispiel barrierefreie Übergänge nach draußen, bodenebene Duschen oder Bäder mit großer Bewegungsfläche.

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Schwellenlose Raumübergänge, breite Türdurchgänge: Vieles, was das Haus „altersgerecht“ macht, lässt sich schon bei der Planung eines Neubaus berücksichtigen

Spätere Anpassungen sind leichter möglich

Im Idealfall beginnt eine altersgerechte Planung vor Beginn eines Neubaus oder einer Grundsanierung. Raumgrößen, die Bewegungsfreiheit bieten, ausreichend breite Flure, sichere Treppen, eventuell sogar ein Aufzug lassen sich dann frühzeitig vorsehen, genau wie ein barrierefreies und schwellenloses Bad. So sind spätere Anpassungen an veränderte Lebenssituationen im Alter leichter vorzunehmen. „Spätestens wenn erste Beeinträchtigungen eintreten oder sich ankündigen, sollte eine ehrliche Bedarfsanalyse vorgenommen werden“, empfiehlt Renate Schmidt, Architektin und Bauherrenberaterin beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Bei dem Verbraucherschutzverein, der Mitglied im Verbraucherzentralen Bundesverband ist, kann man unter www.bsb-ev.de einen umfangreichen Ratgeber „Bauen und Wohnen ohne Barrieren“ gegen eine Schutzgebühr von drei Euro anfordern.

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Ein großzügig geschnittenes Bad mit bodenebener Dusche bietet Komfort in jedem Lebensalter und erleichtert die Benutzung, wenn körperliche Einschränkungen auftreten.

Bedarfsanalyse als Grundlage für Umbauten im Alter

Bei der Bedarfsanalyse sollte man neben der eigenen Einschätzung auch die Sicht von Familienangehörigen oder des Hausarztes mit berücksichtigen. Sie bildet die Grundlage für die Planung von Umbaumaßnahmen unter dem Aspekt der individuellen Situation des Betroffenen. Empfehlenswert ist es zudem, bei der Planung von Umbaumaßnahmen und Finanzierungen die Hilfe eines unabhängigen Experten, zum Beispiel eines BSB-Bauherrenberaters, in Anspruch zu nehmen. Der Sachverständige kann auch die Umbaumaßnahmen begleiten und die Bauqualität kontrollieren.

Fotos: djd_Bauherren_Schutzbund
Ein großzügig geplantes Bad lässt sich leichter an jede Lebenssituation anpassen.
Fotos: djd Bauherren_Schutzbund

„Altersgerechte“ Angebote genau prüfen

Was eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung ausmacht, ist unter anderem in der DIN-Norm DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen“ festgelegt. Sinnvoll ist es, sie bereits beim Neubau in den Planungsgrundlagen zu berücksichtigen. Auch beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger sollte man sich laut Renate Schulz vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) nicht auf das Etikett „altersgerecht“ verlassen, das keine verbindliche Aussage trifft, sondern das Angebot im Detail prüfen. Die Norm bildet eine gute Grundlage dafür.

 

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