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Montag, Dezember 11, 2023
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Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Kreis Wesel veröffentlicht weiteren Zwischenbericht

Veröffentlicht am

Mit dem Kuschelkurs zwischen der Kreisverwaltung Wesel und der Firma Nottenkämper in Sachen illegaler Deponierung von Ölpellets im Gahlener Mühlenberg (Hintergrund) sind das Gahlener Bürgerforum und die Grünen des Kreises Wesel überhaupt nicht einverstanden. Unterstützt werden sie vom Landtagsabgeordneten Norwich Rüße (4.v.r.) und vom Bundestagskandidaten Hans-Peter Weiß (3.v.l.). Foto: Helmut Scheffler

Die Kreisverwaltung Wesel hat nun den dritten Zwischenbericht zur laufenden Gefährdungsabschätzung zur Abgrabungsverfüllung Mühlenberg an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MULNV) veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen weiterhin keine negative Beeinflussung von Oberflächen- oder Grundwasser durch das Sickerwasser der Abgrabungsverfüllung. Eine abschließende Gefährdungsabschätzung wird also planmäßig im November erwartet. Diese wird Entscheidungsgrundlage für mögliche technische Maßnahmen sein, die etwa das anfallende Sickerwasser betreffen.

Hintergrund der Untersuchung

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen. Das MULNV hatte dann im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.

Vertrag bietet Sicherheit

Bereits 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiber der Abgrabung und Verfüllung Mühlenbergeinen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Betreiber hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Somit bietet der öffentlich-rechtliche Vertrag dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Der Zwischenbericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten wurde auf der Internetseite des Kreises Wesel veröffentlicht.

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