Ölpellets – Kernaussage des Gutachters weitgehend bestätigt

Veröffentlichung des MULNV-Gutachtens zu den illegal in der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg eingelagerten Ölpellets


Nachrüstung der Sickerwasserfassung und weitere Untersuchungen erforderlichGutachter spricht sich für den Verbleib der Ölpellets in der Verfüllung aus.


Kreis Wesel(pd). Das Gutachten „Evaluierung der vorliegenden Daten, Ergebnisse und Entscheidungen zur Verfüllung Mühlenberg (Schermbeck/Hünxe) aufgrund der illegalen Einlagerung von Ölpellets – Abschlussbericht“ wurde am Mittwoch, 11.November 2020, durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MUNLV) dem Landtag NRW als Drucksache zugestellt.

Keine Gefährdung wenn Sickerwasser gefasst


Mit dem jetzt veröffentlichten Gutachten wird die Kernaussage der Gefährdungsabschätzung des seit längerem vorliegenden AHU-Gutachtens grundsätzlich bestätigt. Darin heißt es, dass von der Verfüllung Mühlenberg keine Gefahr ausgehe, soweit das Sickerwasser sicher gefasst und ein Austritt in das Grundwasser oder die Randgräben und damit in das Oberflächenwasser verhindert werde.

Nach Auffassung des Gutachters Dr. Kerth wurden jedoch die für diese ursprüngliche Einschätzung zugrunde gelegten Annahmen nicht hinreichend belegt und überprüft. Diese Untersuchungen müssen jetzt zeitnah vom Betreiber nachgeholt werden.

Im Detail kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Anlagen zur Sickerwasserfassung und –ableitung auf Dauer nicht geeignet sind, eine Gefährdung des Grundwassers oder der Oberflächengewässer über die Randgräben nachhaltig auszuschließen.

Weitere Untersuchung durch den Kreis Wesel

Vor der Festlegung der erforderlichen Maßnahmen seien zunächst weitere Untersuchungen nötig, die auf Veranlassung des Kreises Wesel als Aufsichtsbehörde durch den Betreiber vorzunehmen sind.

Seit Erstellung des Gutachtens wird von diesem bereits in einem ersten Schritt die Gefahr des Sickerwasserübertritts in die Randgräben durch Auswertung vermessungstechnischer Unterlagen und Erstellung eines 3d-Modelles überprüft.

Sickerwasserstände, Sickerwasserschächte, Randgräben, Sohlen- und Oberflächenhöhen werden so dargestellt, dass eine unmittelbare Interpretation der potenziellen Gefährdungspfade möglich wird und die vermuteten Sickerwasseraustritte in die Randgräben sicherer beurteilt werden können.

Bestehendes Messstellennetz war unbrauchbar

Darüber hinaus war durch die vorliegenden Gutachten bereits bekannt, dass das damals bestehende Messstellennetz zur Überwachung des Grundwassers unbrauchbar war. Zwischenzeitlich wurde unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf das neue gemeinsame Konzept der AGR/Nottenkämper zum Grundwassermonitoring umgesetzt, also die neuen Messstellen errichtet. Die ersten Untersuchungen werden derzeit durchgeführt.

Durch das Grundwassermonitoring wird eine umfassende Überwachung aller im Gartroper Busch gelegenen Deponien und Abgrabungsverfüllungen gewährleistet.

Die Arbeiten zur Fertigstellung der Oberflächenabdichtung wurden in 2020 abgeschlossen. Damit wird ein weiterer Eintrag von Regenwasser in die Verfüllung weitestgehend verhindert. Die bis zum Stichtag des Gutachtens noch nicht fertiggestellten Unterlagen und Nachweise zur Oberflächenabdichtung werden zurzeit von einem Gutachterbüro im Auftrag des Betreibers erstellt und in Form einer Abschlussdokumentation dargestellt. Hieraus lassen sich die vom Gutachter vermuteten Defizite bezüglich der Qualität der Oberflächenabdichtung und der Gestaltung der Rekultivierungsschicht klären.

Keine relevante Hinweise auf Emissionen in die Atmosphäre

Der Gefährdungspfad Deponiegas war bereits im AHU–Gutachten abgeklärt und weitere Untersuchungen für nicht erforderlich erachtet worden. Nach Auffassung des Gutachters Dr. Kerth sollte aufgrund der nicht hinreichend bekannten Gaszusammensetzung durch unbekannte Umsetzungsprozesse im Verfüllkörper und der Möglichkeit des Austritts an den Sickerschächten eine Nachuntersuchung erfolgen. Hinweise auf relevante Emissionen in die Atmosphäre liegen nach derzeitigem Kenntnisstand aber nicht vor.

Die sich aus dem Gutachten ergebenden konkreten Anforderungen werden im Detail vom MULNV in einen Erlass gefasst und über die Bezirksregierung Düsseldorf an den Kreis Wesel versandt.

Umsetzung wird überwacht

Die Umsetzung durch den Betreiber der Abgrabungsverfüllung wird vom Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde sowie vom MULNV und der Bezirksregierung Düsseldorf überwacht.

Zusammenfassend kommt der Gutachter Dr. Kerth zu dem Schluss, dass nach heutigen Kenntnisstand keine Gefahren von den Ablagerungen ausgehen, soweit die von ihm vorgeschlagenen und daraus abgeleiteten Maßnahmen umgesetzt werden.

Ergeben sich aus den weiteren Untersuchungen dennoch Anhaltspunkte für eine mögliche Gefahr, sind weiterführende Untersuchungen und ggf. erforderliche Sicherungen oder Sanierungen durchzuführen.

Unter der Voraussetzung der aufgezeigten Nachuntersuchungen und der daraus abzuleitenden Maßnahmen befürwortet der Gutachter aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen und der technisch und finanziell nicht leistbaren unverhältnismäßigen Aufwendungen den Verbleib der Ölpellets in der Verfüllung.

Das komplette Gutachten kann in Kürze unter www.kreis-wesel.de („Aktuelles“ und auf der Themenseite https://www.kreis-wesel.de/de/themen/muehlenberg-schermbeck-huenxe-illegale-entsorgung-von-oelpelletts) eingesehen werden.