Junge Union bewertet anders als Landwirtschaftskammer

Junge Union weist Behandlung von Kartoffeln mit Glyphosat zurück

Schermbeck (pd). Der Wahlkampf geht in die heiße Phase. In ganz Schermbeck seien, wie die Junge Union Schermbeck heute mitteilt, mittlerweile von fast allen Parteien Plakate zu sehen, auch dieses hier von den Grünen.

Dort heißt es: „Grün ist auch ohne Glyphosat die dicksten Kartoffeln zu haben.“ Allerdings kann und darf in Kartoffeln gar kein Glyphosat eingesetzt werden. Zum einen gibt es gar keine Zulassung dafür, zum anderen würde das Glyphosat nicht nur die oberirdische Blattmasse der Kartoffel abtöten, sondern auch die Knolle, also die Kartoffel selber. Diese will der Landwirt aber ernten, ein Einsatz von Glyphosat in Kartoffeln ist somit völlig ausgeschlossen.

Die Grünen in Borken haben auf das Aufhängen dieses Plakates verzichtet, hier in Schermbeck scheint man auf fachliche Richtigkeit scheinbar keinen großen Wert zu legen, oder man hat schlichtweg keine Ahnung. Schade!

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JU-Vorsitzender Florian Weßel und Spitzenkandidat der JU Schermbeck zur Kommunalwahl am 13.09.2020 Alexander Warmers. Foto: privat

Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit den Vorwürfen der Jungen Union auseinandergesetzt:

„Wir bieten nicht nur ein Gesicht, sondern auch Themen und Fakten“ sagt Holger Schoel, Ortsverbandsvorsitzender der Schermbecker Grünen, zu den Vorwürfen der Jungen Union, das Plakat gegen Glyphosateinsatz zeuge von wenig fachlicher Kompetenz. „Wenn man sich seitens der Jungen Union die Mühe gemacht hätte, mal Dr. Google zu befragen“, so Schoel weiter, „wäre man vielleicht auf die Empfehlung der Landwirtschaftskammer NRW vom 31. Juli 2020 gestoßen, in der der Einsatz von Glyphosat im Kartoffelanbau beschrieben wird. Nicht zuletzt ist auch der Klimawandel die Ursache für die Empfehlung, Glyphosat einzusetzen, denn durch die milden Winter verbleiben immer häufiger pflanzliche Rückstände auf den Äckern, die vor der neuen Aussaat mit Pflanzenvernichtern wie Glyphosat bekämpft werden. Deswegen unsere Forderung, auf den Einsatz von Glyphosat auch hier zu verzichten“.

Wenn zwei sich streiten, weiß ein Außenstehender oft nicht so recht, wer nun am nächsten mit der Wahrheit operiert. Wir haben deshalb Materialien zum Faktencheck gesucht.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen formuliert in einem längeren Aufsatz am 31. Juli 2020:

„Durchwuchskartoffeln auf der Getreidestoppel müssen mechanisch oder chemisch bekämpft werden. Falls die Durchwuchskartoffeln sehr tief sitzen und eine so tiefe Bodenbearbeitung nicht möglich ist, kann eine Behandlung auf der Getreidestoppel mit Glyphosat erfolgen, sobald die Durchwuchskartoffeln wieder ausreichend Blattmasse gebildet haben.“

Das Online-Lexikon Wikipedia vermerkt:

Sikkation (übersetzt: Austrocknung) bezeichnet einen Vorgang in der Landwirtschaft, bei dem Kulturpflanzenbestände mit Sikkanten zum Zwecke der Abreifebeschleunigung abgetötet werden. Ein willkommener Nebeneffekt ist die gleichzeitige Abtötung von Unkräutern, deren noch grüne Pflanzenteile andernfalls mit dem Getreide abgeerntet und den Feuchtigkeitsgehalt des Ernteguts erhöhen würden. Dieser Vorgang wird aus betriebswirtschaftlichen Gründen im konventionellen Anbau als erforderlich erachtet, etwa um bei Winterraps bei nassen Erntebedingungen, erhöhter Verunkrautung und Zwiewuchs einen Gewinn bei der Ernte zu erwirtschaften.

Zum Einsatz kommen vor allem Glyphosat-, Glufosinat– und Diquat-haltige Produkte, daneben auch Carfentrazon-ethyl und Pyraflufen-ethyl. Die Wasseraufwandmenge muss in Raps mindestens 400 Liter je Hektar betragen, um eine sichere Benetzung aller grünen Pflanzenteile sicherzustellen.

Auf der Internet-Seite „www.kreislauf-leben.de/“ findet man folgende Ausführungen:

GLYPHOSAT IN DER NAHRUNGSKETTE

Glyphosat ist ein Pflanzengift. Es vergiftet aber nicht nur Pflanzen, sondern schleichend auch Tiere und Menschen.

Durch gentechnische Veränderungen wurden von MONSANTO, Bayer und weiteren Firmen Pflanzen entwickelt, die resistent gegen den Wirkstoff Glyphosat sind. So können Felder, auf denen gentechnisch veränderter Mais, Soja oder Raps steht, mit glyphosathaltigen Präparaten  gespritzt werden, um Unkraut zwischen den Kulturpflanzenreihen zu vernichten, jedoch nicht die Pflanzen selbst. Glyphosatrückstände bleiben jedoch bis zum Erntezeitpunkt in den Kulturpflanzen  erhalten  Um das gesundheitliche Risiko zu mindern, sind  Wartezeiten zwischen dem Zeitpunkt des Ausbringens von Pflanzenschutzmitteln und der Ernte gesetzlich vorgeschrieben.

Seit einigen Jahren spritzen viele Landwirte nur wenige Tage vor der Getreideernte  das Totalherbizid Roundup oder andere glyphosathaltige Mittel auf Getreideflächen, um Unkräuter zu vernichten und das Getreide zum gewünschten Termin „reifen zu lassen“. Der Fachbegriff für diese „Reifespritzung“ lautet SIKKATION. Das frisch geerntete Getreide enthält durch diese unnötige und kostenträchtige Maßnahme  große Mengen des hochgiftigen Herbizids.  Weil so gut wie keine Kontrolle des Getreides auf Giftrückstände stattfindet, landen die gefährlichen Stoffe über die Nahrungskette direkt auf unseren Tellern.

In der EU sind davon vor allem Brotgetreide, Kartoffeln, Raps und Hülsenfrüchte betroffen.

Dass den Behörden die negativen gesundheitlichen Folgen der Sikkation bewusst sind, erkennt man daran, dass dieses Verfahren  für Saatgetreide und Braugerste nicht angewendet werden darf.

Grenzwerte:

Innerhalb der EU wurden die Grenzwerte der Glyphosatbelastung bei Brotgetreide um das 100fache gegenüber dem Grenzwert für Gemüse erhöht.

Für Futtergetreide gilt ein um 200fach höherer Grenzwert im Vergleich zu Gemüse.

Wartezeit:

Gravierende Lücken weisen die gesetzlichen Regelungen auch in Bezug auf die Wartezeit zwischen Ausbringung des Herbizids und Erntezeitpunkt auf.  Es sind. 7 Tage festgesetzt, während bei Einsatz von Pestiziden und Insektiziden im allgemeinen 8 Wochen einzuhalten sind. Die 7- Tage- Frist  kommt einer Alibiregelung gleich- man könnte das Herbizid ebenso in den Brotteig streuen, zumal eine flächendeckende Kontrolle auf Einhaltung dieser Frist praktisch nicht durchführbar ist.

In der Beschreibung der Pestizid-Verpackungen steht sogar, dass das Stroh nach dem Ausbringen des Gifts nicht mehr verwendet werden darf. Beim Korn hingegen sei es egal, da dies ja „nur“ zu Viehfutter oder Brot verarbeitet werde.

Weitere Anwendungsgebiete von ROUNDUP:

  • Auf öffentlichen Flächen, z.B. in Kindergärten und Schulen, Sportanlagen, Parkanlagen, Kleingärten oder Gleisanlagen der Bahn, obwohl dies in Deutschland gesetzlich verboten ist.
  • Im privaten Umfeld zum Freihalten von ungewünschtem Bewuchs

Auch in  diesen Fällen lässt sich eine leichtsinnige bzw. unsachgemäße Ausbringung zwecks mangelnder Kontrolle nicht ausschließen.

Indessen überschlagen sich weltweit die bestätigten Gesundheitsprobleme als Folge der herbizid belasteten Nahrung.

1.    UNI- Studie 2011 (D. Brändli, S. Reinacher)

Die labortechnische Untersuchung auf glyphosathaltige Spuren ist nur in Speziallaboren möglich. Es wurde der Urin von Personen untersucht, die in Berlin leben und keinen direkten Kontakt mit glyphosathaltigen Präparaten hatten. Alle Proben enthielten Konzentrationen des Herbizidwirkstoffes. Diese lagen um das 5 bis 20fache über dem Grenzwert für Trinkwasser, das bedeutet 0,5 bis 2,0 ng pro ml Urin.

In Tierbeständen in Norddeutschland war man sowohl im Urin als auch in der Milch und im Kot der Tiere „fündig“. Selbst im Urin der Landwirte auf den untersuchten Höfen war der Glyphosat-Nachweis positiv.

Auf der Suche nach Ursachen wurde der Wirkstoff in Futtermitteln der Tiere festgestellt.

2. Negative gesundheitliche Auswirkungen

Diese sind den Pflanzenschutzbehörden durchaus bewusst:

  • Weil Glyphosat die Produktion freier Radikale stimuliert, wirkt es in der Zellmembran besonders aktiv. Zellsterben tritt bereits unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte ein und kann Missbildungen bei Kindern hervorrufen. Das heißt, dass selbst die Einhaltung von Grenzwerten keine Garantie für gesundheitliche Unbedenklichkeit ist.
  • Die giftigen Bestandteile lagern sich im Boden an Bodenpartikel an und beeinträchtigen nützliche Bakterien, töten Algen und begünstigen schädigende Schimmelpilze..Mikronährstoffe werden festgehalten, was bei Pflanzen zu Mangelkrankheiten führt.
  • Ähnliche Wirkungen geschehen  im Verdauungstrakt von Mensch und Tier. Die Darmflora ist die letzte Abwehr gegen das Eindringen der Umweltgifte in das Blut. Eine schleichende Beeinträchtigung der Darmflora hat zur Folge, dass sie  diese lebenserhaltende Funktion nicht mehr ausführen kann.
  • Eingreifen in den Stoffwechsel, so dass lebenswichtige Aminosäuren nicht mehr produziert werden können.
  • Krebserkrankungen im lymphatischen System werden begünstigt
  • Fruchtbarkeitsstörungen bei Kindern
  • Die Giftlinien des Roundup-Wirkstoffes Glyphosat sind für die menschlichen Zellen extrem giftig. Sie gehören zu den Hauptverschmutzern von Grundwasser und Flüssen.
  • 800.000 to Glyphosat werden pro Jahr produziert und gelangen letztlich in die Umwelt.

Es ist für die VerbraucherInnen nicht nachvollziehbar, dass eine Gesundheitsgefährdung aller Bevölkerungsschichten solch breiten Ausmaßes durch Gesetze sanktioniert wird und unter dem Begriff „moderne Landwirtschaft“  öffentlich im politischen Raum  als Modell der Zukunft vorrangig  gefördert werden darf- aus Steuergeldern!

SIKKATION ist als gefährliche Körperverletzung einzuordnen und muss sofort verboten werden.

Die glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel müssen verboten werden, da sie die Lebensgrundlagen sowie die Lebewesen  dauerhaft zerstören.

Heidrun Suchowski

Auf der Internet-Seite „www.landwirtschaftskammer.de“ findet man mit Hilfe der Suchfunktion zahlreiche Aufsätze zum Thema Glyphosat im Kartoffelanbau. In den jüngeren Aufsätzen wird wiederholt von Verboten gesprochen.

Auf der Internet-Seite www.wochenblatt.com findet man folgenden Text:

  1. Landwirtschaft
  2. Agrarpolitik

Kartoffelanbau: Sikkation wird schwieriger

Der Kartoffelanbau steht vor großen Herausforderungen, weil wichtige ­Pflanzenschutzmittel fehlen und klimabedingt neue Schädlinge auftreten.

Auslaufende Zulassungen von wichtigen Pflanzenschutzmitteln erschweren im Kartoffelbau die Krautregulierung (Sikkation) und die Keimhemmung, zunehmende Probleme mit Durchwuchskartoffeln und ­regional starker Befall mit Spinnmilben – diese zentralen Probleme wurden auf einer Kartoffeltagung am Dienstag vergangener Woche im niedersächsischen Haren im Emsland intensiv diskutiert. Der Pflanzenschutzmittelhersteller FMC mit seiner deutschen Landesorganisation Cheminova Deutschland hatte Vertreter aus Offizialberatung und Handel eingeladen. Der Ort war gut gewählt, wachsen doch allein 30  000 ha vor allem Stärkekartoffeln auf den leichten, sandigen Böden im Emsland.

Sikkation wird schwieriger

Große Probleme bereitet schon im nächsten Anbaujahr die Sikkation. Am 4. Februar 2020 endet die Aufbrauchfrist für das Standardmittel „Reglone“ und die entsprechenden Generika mit dem Wirkstoff Deiquat. „Dann müssen 75% des Marktes (Reglone und Generika) mit anderen Mitteln aufgefangen werden“, sagte FMC-Fachberater Tobias Elfrich. Das Problem: Alternativen, die ähnlich gut wirken wie Reglone, gibt es momentan nicht. Dies bestätigte auch Martin Kanders von der Landwirtschaftskammer NRW. Aus den Versuchen der Landwirtschaftskammer leitete der Kartoffelfachmann ab, dass mit den getesteten Alternativen Beloukha, Quickdown und Shark eine ausreichende Regulierung des Kartoffelkrautes deutlich schwieriger wird. „Die Absterbegeschwindigkeit dauert mindestens eine Woche länger, die Stängelwirkung wird reduziert, sodass zukünftig mehr Behandlungen notwendig werden. Nur bei einer starken natürlichen Abreife sei eine Sikkation mit den genannten Mitteln möglich. In grünen Beständen müsse das „Krautschlagen“ Baustein der Strategie werden.

Dies wurde auch bei der Versuchsbesichtigung deutlich:

  • Die Parzelle Krautschlagen gefolgt von Shark sah mit Abstand am besten aus. Dabei war grundsätzlich in allen Varianten ein späterer Spritzstart Ende August in der Wirkung besser.
  • Die Wirkung von Beloukha (16 l/ha) mit dem Wirkstoff Pelargonsäure ist teuer und war in ihrer Wirkung sehr unterschiedlich von sehr schlecht bis knapp befriedigend. Bei heißem, trockenem Wetter, spät ausgebracht, waren die Wirkungen besser.
  • Auch Spritzfolgen mit bis zu drei Behandlungen konnten oft nicht überzeugen.
  • Sehr gut wirkte ein neues Mittel, welches derzeit von der Landwirtschaftskammer geprüft wird und hoffentlich irgendwann zugelassen wird.

Die Keimung hemmen

Die zweitgrößte Baustelle ist der Wegfall des Keimhemmungsmittels Chlorpropham. Die Aufbrauchfrist endet hier am 8. Oktober 2020. Eine Einlagerungsbehandlung ist damit nicht mehr möglich, erklärte Martin Kanders.

Anders als bei der Sikkation gibt es aber mit 1,4-Sight und Biox-M Alternativen, die zwar wirken, aber schwieriger einzusetzen sind. Nachteil ist etwa der Geruch, der höhere Preis, der von etwa 0,30 €/dt auf über 1 €/dt ansteigen wird. Biox-M darf zudem nicht mit den bekannten Heißnebelgeräten ausgebracht werden. Notwendig sind teure Thermalnebelgeräte (Elektrofogger). Außerdem müssen die Lagerhallen dicht sein. Landwirte mit alten Lägern bekommen Pro­bleme. „Daher ist für jeden Betrieb eine individuelle Strategie nötig“, so Kanders. Landwirte mit Kurzzeitlager ohne Kühlung (nicht dicht, keine Vernebelung möglich) sollten keimträge Sorten anbauen, die bereits im Feld mit Maleinsäure behandelt werden. Diese Sorten sollten dann zeitig vermarktet werden. Wer ein modernes Kisten- oder Flächenlager ohne Kühlung besitzt, sollte nach dem Einsatz von Maleinsäure im Feld die beiden neuen Produkte ausprobieren. In einem modernen Kistenkühl­lager reicht in keimträgen Sorten nach Maleinsäureeinsatz eine Kühlung auf 4 bis 5 °C, um die ­Keimung zu verhindern. Im Langzeitlager ist dann eine späte Nachbehandlung mit den genannten Mitteln erforderlich.

Durchwuchskartoffeln

Schwierig ist und bleibt die Bekämpfung der Durchwuchskartoffeln, deren Probleme durch die wenigen Frosttage im Winter stark zugenommen haben. Im Getreide gibt es nach den Worten von Heiner ­Bruns, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, kaum ein Verfahren, die Knollen nachhaltig vollständig zu zerstören. Nach der Ernte ist nur eine Bekämpfung der neu aufgelaufenen Kartoffeln durch den Einsatz von Glyphosat plus Schwefelsaurem Ammoniak möglich. Etwas besser ist die Wirkung im Mais: Hier ist die Bekämpfung mit Triketonen vor dem Knollen­einsatz möglich. Die besten Wirkungsgrade zeigte eine Nachbehandlung mit den Triketonen Laudis 1,7 l/ha, Callisto 0,75 l/ha oder Sulcogan 1,0 l/h. Ist bereits Knollenansatz vorhanden, hilft das Produkt Effigo.

  • Folgende Empfehlung nannte der Fachmann als „Leitlinie zum Mitnehmen“:
  • Nach der Ernte Verzicht auf tiefwendende Bodenbearbeitung, damit die Kartoffeln nicht vergraben werden.
  • Über Winter möglichst auf eine Begrünung verzichten, damit die Frosteindringtiefe sich erhöht.
  • Als Folgekultur Mais in den ­Fokus stellen, da Durchwuchskartoffeln hier besser bekämpft werden können als im Getreide.
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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.