Die Anträge der Evangelischen Kirchengemeinde Drevenack zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Jugendhaus Damm werden erneut beraten. Der Bildungs-, Ordnungs- und Sozialausschuss soll einen früheren Beschluss aufheben und über eine jährliche Förderung von 15.000 Euro entscheiden.
Die Anträge der Evangelischen Kirchengemeinde Drevenack beschäftigen erneut den Bildungs-, Ordnungs- und Sozialausschuss der Gemeinde Schermbeck. In seiner Sitzung am 16. Juni 2026 soll das Gremium über die weitere Förderung des Jugendhauses Damm entscheiden.
Jährliche Förderung von 15.000 Euro beantragt
Die Evangelische Kirchengemeinde Drevenack hatte mit Schreiben vom 19. November 2025 eine jährliche Förderung in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Das Geld soll für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendhaus Damm verwendet werden.
Kurz vor der Ausschusssitzung am 19. Februar 2026 stellte auch die Fraktion „die FRAKTION“ einen Antrag zur Förderung. Dieser sah ebenfalls eine jährliche Zahlung von 15.000 Euro vor, allerdings zeitlich befristet.
Während der Sitzung legte die CDU-Fraktion einen Kompromissvorschlag vor. Diesem stimmte der Ausschuss einstimmig zu.
Bürgermeister beanstandet Beschluss
Nach Angaben der Verwaltung war der damalige Beschluss rechtswidrig. Der Bürgermeister habe ihn deshalb beanstandet. Der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Drevenack sei der weiterreichende Antrag gewesen, da er keine zeitliche Befristung enthalten habe. Über diesen Antrag hätte zuerst abgestimmt werden müssen.
Der Ausschuss soll den Beschluss vom 19. Februar 2026 daher aufheben und anschließend neu entscheiden. In der Vorlage wird als Datum des Beanstandungsschreibens der 12. März 2025 genannt.
Förderung soll dauerhaft gewährt werden
Nach dem Beschlussvorschlag soll die Evangelische Kirchengemeinde Drevenack künftig jährlich 15.000 Euro für die Kinder- und Jugendarbeit im Jugendhaus Damm erhalten.
Die erforderlichen Mittel sollen in den kommenden Haushalten der Gemeinde eingeplant werden. Eine zeitliche Befristung ist in diesem Vorschlag nicht vorgesehen.
Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, könnte der Ausschuss erneut über den früheren Kompromissvorschlag abstimmen.
Dieser sieht eine Förderung von jährlich 15.000 Euro für die Jahre 2026 bis 2029 vor. Spätestens im zweiten Halbjahr 2028 sollen die Angebotsstruktur, die finanzielle Situation und mögliche künftige Trägermodelle gemeinsam überprüft werden.
Der Bildungs-, Ordnungs- und Sozialausschuss berät die Vorlage am 16. Juni 2026 abschließend.























