Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise. Die Gemeinde Schermbeck soll dazu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Wesel abschließen. Die Organisation der Angebote soll weiterhin vor Ort bleiben.
Der Bildungs-, Ordnungs- und Sozialausschuss soll dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schermbeck und dem Kreis Wesel zustimmen. Das geht aus der Sitzungsvorlage 00066/2026 hervor.
Die Vereinbarung soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen regeln. Neben Schermbeck sind Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck und Xanten beteiligt. Diese Kommunen verfügen über kein eigenes Jugendamt.
Rechtsanspruch startet 2026
Der Rechtsanspruch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassen. In den folgenden Jahren wird er auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Für Schermbeck ist das der Kreis Wesel.
Bisher organisiert die Gemeinde als Schulträger auch die Offenen Ganztagsschulen. Diese Aufgabenverteilung soll bestehen bleiben.
Ganztagsangebote bleiben in kommunaler Verantwortung
In den vergangenen Monaten hätten sich der Kreis und die kreisangehörigen Kommunen intensiv abgestimmt, heißt es in der Vorlage. Dabei sei auch geprüft worden, ob der Kreis die Aufgaben künftig vollständig übernehmen solle.
Die beteiligten Kommunen hätten sich jedoch dafür ausgesprochen, die Organisation des Offenen Ganztags weiterhin selbst zu übernehmen.
Die Verwaltung verweist auf bewährte Strukturen, die seit Einführung des Offenen Ganztags im Jahr 2005 entstanden seien. In Schermbeck bestehe eine langjährige Zusammenarbeit mit der Caritas und der Diakonie.
Auch die räumlichen, organisatorischen und örtlichen Bedingungen unterschieden sich von Kommune zu Kommune. Deshalb hätten sich unterschiedliche Modelle entwickelt.
Gemeinde organisiert Betreuung vor Ort
Die Gemeinde Schermbeck soll weiterhin für die praktische Umsetzung zuständig sein. Dazu gehören die Planung und Organisation der Angebote, die Zusammenarbeit mit den Trägern sowie die Bereitstellung der notwendigen Räume.
Auch die Verwaltungsaufgaben und die Erhebung der Elternbeiträge sollen bei der Gemeinde bleiben. Grundlage dafür sind die örtlichen Satzungen.
Schermbeck soll seine Angebote weiterhin an den örtlichen Bedarf anpassen können.
Kreis Wesel bleibt rechtlich verantwortlich
Der Kreis Wesel bleibt Träger der öffentlichen Jugendhilfe und trägt damit die rechtliche Gesamtverantwortung.
Er soll die Kommunen unter anderem bei der Jugendhilfeplanung, der Qualitätsentwicklung und beim Kinderschutz unterstützen. Auch die Bedarfsplanung soll gemeinsam erfolgen.
Mögliche Rechtsstreitigkeiten führt der Kreis in Abstimmung mit den beteiligten Kommunen.
Kommunen tragen ihre Kosten selbst
Die Finanzierung erfolgt weiterhin durch Landesmittel, kommunale Eigenanteile und Elternbeiträge.
Jede Kommune trägt die Kosten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich entstehen. Eine Abrechnung über die Kreisjugendamtsumlage ist nicht vorgesehen.
Damit sollen die Kommunen selbst über Umfang und Ausgestaltung ihrer Ganztagsangebote entscheiden können.
Der Bildungs-, Ordnungs- und Sozialausschuss berät die öffentliche Beschlussvorlage am 16. Juni 2026.























