Die Feuerwehr Schermbeck wurde innerhalb von zwei Tagen zu vier Einsätzen alarmiert. Der Löschzug Schermbeck rückte unter anderem wegen ausgelöster Rauchmelder, eines Sturmschadens und eines Hausnotrufs aus.
Nach Angaben der Feuerwehr begann die Einsatzserie am Donnerstagmorgen. Um 6.41 Uhr wurde der Löschzug mit dem Einsatzstichwort „Heimrauchmelder“ zur Johann-von-der-Recke-Straße gerufen. Von außen waren keine Schadensmerkmale erkennbar.
Die vier Meldungen zeigen sehr unterschiedliche Einsatzlagen. Neben zwei Alarmierungen an derselben Adresse ging es um einen blockierten Verkehrsbereich und um einen Hausnotruf, der sich später als Fehlalarm herausstellte.
Zwei Rauchmelder-Alarme an derselben Adresse
Die Einsatzkräfte verschafften sich gewaltsam Zugang zu der betroffenen Wohnung und kontrollierten die Räume. Dabei stellten sie keinen Brand oder anderen Schaden fest. Der ausgelöste Rauchmelder wurde zurückgesetzt. Der Einsatz endete um 7.34 Uhr.
Am Freitag um 0.24 Uhr wurde der Löschzug erneut zur gleichen Adresse alarmiert. Auch diesmal waren von außen keine Schadensmerkmale sichtbar. Nach dem erneuten Zugang zur Wohnung und einer Kontrolle der Räume gab es ebenfalls keine Feststellung. Dieser Einsatz endete um 1.22 Uhr.
Sturmschaden Am Voshövel
Der dritte Einsatz folgte am Freitagmorgen um 5.13 Uhr. Unter dem Stichwort „Sturmschaden“ rückte die Feuerwehr Schermbeck zur Straße Am Voshövel aus. Dort blockierte ein Ast die Fahrbahn.
Die Einsatzkräfte zerkleinerten den Ast mit einer Kettensäge und räumten ihn anschließend von der Fahrbahn. Nach Angaben der Feuerwehr war der Einsatz um 6.06 Uhr beendet.
Hausnotruf am Schultenweg war Fehlalarm
Der vierte Einsatz führte die Feuerwehr um 13.24 Uhr zum Schultenweg. Ausgelöst hatte ein Hausnotruf, alarmiert wurde mit dem Einsatzstichwort „Person in Wohnung“.
Vor Ort stellte sich der Alarm als Fehlalarm heraus. Der Einsatz endete um 14.03 Uhr.
Weitere Angaben zu Schäden oder verletzten Personen machte die Feuerwehr in ihrer Einsatzmeldung nicht. Die Chronologie bleibt deshalb auf die gemeldeten Einsatzorte, Uhrzeiten und Maßnahmen begrenzt.























