Klaus Roth, ehemaliger Vorsitzender der BfB Schermbeck, hat sich in einer Stellungnahme zum Beschluss des Kreiswahlausschusses geäußert. Er kritisiert, dass seine Vorwürfe zur internen Vorgehensweise der BfB bisher nicht geprüft worden seien.
Der Kreiswahlausschuss habe nicht darüber entschieden, ob die Wahlvorschläge der BfB rechtmäßig zustande gekommen seien. „Beschwerden gegen zugelassene Wahlvorschläge können nur vom Wahlleiter der Gemeinde Schermbeck, von der Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel oder von der obersten Aufsichtsbehörde erhoben werden“, erklärte Klaus Roth in seiner Stellungnahme.
Da auf dieser Grundlage empfohlen worden sei, seine Beschwerde zurückzuweisen, hätten die Mitglieder des Ausschusses „keine andere Entscheidung treffen dürfen“, so Roth.
Vorwürfe nicht geprüft
Roth bemängelte, dass seine Vorwürfe bislang nicht überprüft worden seien. „Es geht um die Aufnahme von Mitgliedern, die laut Satzung erst vom Vorstand hätte beschlossen werden müssen, um den Ausschluss einzelner Mitglieder vom Stimmrecht und die fehlende Einladung eines Mitglieds zur Mitgliederversammlung“, sagte der ehemalige Vorsitzende. Diese Vorgänge hätten seiner Einschätzung nach dazu geführt, dass der neue Vorstand die Stimmenmehrheit erhielt.
Unterlagen vollständig übergeben
„Alle von der BfB angeforderten Unterlagen habe ich übergeben. Damit kann die Wählergemeinschaft jetzt vollumfänglich arbeiten“, betonte Roth abschließend.























