Die Gemeinde Schermbeck verweist auf die Einhaltung der Hygienebestimmungen bei der Volkstrauertagsgestaltung 2020 in Schermbeck
Die Gemeinde Schermbeck weist darauf hin, dass die Volkstrauertagsgestaltung unter der Berücksichtigung der Vorgaben zur Pandemie am 15.11.2020 stattfindet.
Nach der derzeitigen Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) ist auf die Abstände von 1,5 Meter und/oder Mund-/Nasenschutz zu achten.
Da verschiedene Chöre und Blaskapellen zur Unterstützung der Gestaltung des Volkstrauertages eingeladen werden, bittet die Gemeinde Schermbeck die mitwirkenden Personen/Gruppen um Beachtung der zusätzlichen Hygiene- und Infektionsstandards:
Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten sind abweichend von den in der CoronaSchVO festgelegten Mindestabständen ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
Zwischen Darstellenden und Publikum müssen vier Meter Mindestabstand gesichert werden.
Dies gilt für folgende von der Gemeinde Schermbeck koordinierten Veranstaltungen:
Ehrenmal Altschermbeck (Blaskapelle Einklang sowie Kath. Kirchenchor)
Ehrenmal Schermbeck (Männergesangverein Eintracht)
Ehrenmal Bricht (Männergesangverein Eintracht)
Ehrenmal Damm (Posaunenchor Drevenack)
Ehrenmal und Friedhof Gahlen incl. Ein-/Auszug Kirche sowie zu den Stätten der Kranzniederlegung (Männergesangverein Gahlen, Posauenchor).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund eines veränderten Infektionsgeschehens oder Absagen einzelner Gruppen zur Programmänderungen bzw. sogar zur Absage der Volkstrauertagsgestaltung kommen kann.