38 gültige Unterschriften – Zwei Grundschulen für Schermbeck

Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ soll abgewiesen werden.

Verwaltung hat bei ihrer Prüfung auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Unzulässigkeiten festgestellt. Von 43 eingereichten Unterschriften mussten fünf ausgesondert werden.

SCHERMBECK. Dem Rat der Gemeinde wird vonseiten der Gemeindeverwaltung empfohlen, den Antrag der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ auf Zulässigkeit des Bürgerbegehrens als Unzulässigkeit zurückzuweisen. Diesen Beschluss soll der Rat der Gemeinde bei der kommenden Sitzung am 3. Januar beschließen.

Laut Beschlussvorlage habe der Rat der Gemeinde nach genauer Prüfung der Eingabe Unzulässigkeiten des Bürgerbegehrens der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ festgestellt.

GGS, Grundschule, Verbundschule

Vorausgegangen war am 23. September 2019 ein eingeleitetes Bürgerbegehren der Vertretungsberechtigten Thomas M. Heiske, Thomas Bolte und Alfons Düsterhus.

Die zur Entscheidung bringende Frage lautete:

„Sind sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des Teilstandortes (Schienebergstege) der örtlichen Gemeinschaftsgrundschule in der derzeitigen Form?“

Diese Fragestellung sei laut Verwaltung nach dem Beschluss zur Standortfrage in der Ratssitzung einen Monat später geändert worden in:

„Sind Sie für den Erhalt des Hauptstandortes und des katholischen Teilstandortes der örtlichen Gemeinschaftsgrundschulen in der derzeitigen Form und unter Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates aus der Sitzung vom 9. 10. 2019?“

Die Ablehnung begründet die Verwaltung damit, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, wenn tragende Elemente der Begründung unrichtig wiedergegeben und wesentliche Elemente verschwiegen werden.

Hier beziehe sich die Verwaltung auf die von der Bürgerinitiative im ersten Satz aufgeführte Begründung, dass der Rat in seiner Sitzung am 9. 10. Eine Zusammenlegung und einen Neubau der Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck beschlossen und sich gegen die Beibehaltung des Teilstandortes ausgesprochen habe.

Neubau nicht beschlossen

Erklärend fügt die Verwaltung hinzu, dass entsprechend dem Ratsbeschluss vom 9. 10. bislang kein Neubau beschlossen worden sei, sondern auf Alternativen geprüft werden soll und ein geplanter Neubau noch offen sei. Dies soll erst noch durch ein Fachplanungsbüro geprüft werden und in den Gemeinderat eingebracht werden. „Die Aussage ist geeignet, den Bürgerwillen – ungeachtet einer Täuschungsabsicht, durch die unrichtige Wiedergabe der dargestellten Beschlusslage des Rates vom 9. 10. 2019 zu verfälschen“, lautet die Begründung der Verwaltung.

Unterhaltungskosten

Darüber hinaus seien zwar laut Verwaltung auf den Unterschriftenlisten die Kosten für die Sanierung der Maßnahme aufgeführt. Die Unterhaltungskosten pro Jahr allerdings nicht. Jede Änderung der verwaltungsseitigen Kostenschätzung, dazu zähle auch das Weglassen der Folgekosten, führe zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Da die Kostenschätzung ohne die jährlichen Unterhaltungskosten übernommen wurden, sei das Bürgerbegehren unzulässig.

Stimmzahl erreicht

Ebenfalls seien vonseiten der Verwaltung die Unterschriften auf ihre formellen Anforderungen unter Zuhilfenahme von Einwohnermeldedaten geprüft worden. Laut Verwaltung mussten von 43 eingereichten Unterschriften fünf davon ausgesondert werden. Somit ergebe sich eine Anzahl von 38 gültigen Unterschriften. Die erforderlichen Unterschriften für den Antrag von 25 seien damit erreicht.

Vorheriger ArtikelOffener Brief von Landrat Müller-Abgrabung Mühlenberg
Nächster ArtikelBenefiz-Zumba für KiTa „Hand in Hand“
celawie
Leserbriefe und Kommentare bitte an: info [at] heimatmedien.de. Netiquette - Kennzeichnen Sie den Leserbrief mit Ihrem Namen. Benutzten Sie dabei keine anonymen Namen. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe abzulehnen, zu kürzen und die Identität des Absenders zu überprüfen. Anonyme Briefe werden nicht veröffentlicht. Ihre Briefe richten Sie bitte an: info [at] heimatmedien.de Mailadressen und andere persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Petra Bosse alias Celawie