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3. Offenlage – Regionalplan Ruhr weist erhebliche Abwägungsmängel auf

Veröffentlicht am

Einstimmig: Weseler Kreistag beschließt Stellungnahme zur 3. Offenlage des neuen Regionalplan Ruhr

Wesel (pd). In einer eigens hierfür einberufenen Sitzung des Kreisausschusses des Kreises Wesel hat dieser am Donnerstag, 23. März 2023, einstimmig die Stellungnahme zur 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr verabschiedet.

Fachspezifische Mängel

Im Ergebnis wurde seitens der Kreisverwaltung festgehalten, dass der Planentwurf des Regionalverbands Ruhr (RVR) neben einigen fachspezifischen Mängeln, insgesamt hinsichtlich der Herleitung von Bedarfen und Flächenausweisungen für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze an erheblichen Abwägungsmängeln leidet.

Landrat Ingo Brohl: „Grundsätzlich teilt der Kreis Wesel weiterhin die Auffassung, dass es dringend geboten ist, dass die dritte Offenlage erfolgreich in einen Regionalplan mündet. Aber: Um das Inkrafttreten des Regionalplans und seinen Bestand in Gänze nicht juristisch zu gefährden oder diesen durch die Aufstellung eines tatsächlich abgewogenen, erneuten Entwurfes abermals zeitlich nach hinten zu setzen, kann eine sachgerechte und tragfähige Abwägung nur in Form eines Teilplans für die Bereiche Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze (BSAB) erreicht werden. Gutachterlich unterstützt bin ich nach wie vor der festen Überzeugung, dass es hierzu mögliche und zielführende Wege gibt.“

Frank Berger (CDU): „Der Kreis Wesel deckt die offensichtlichen Schwächen des Regionalplanentwurfs schonungslos auf und baut zugleich dem RVR eine tragfähige Brücke zu einem genehmigungsfähigen Regionalplan und zu einer deutlicheren Akzeptanz in der Bevölkerung im Kreis. Fazit: Der Teilplan muss kommen!“

Gerd Drüten (SPD): „Wir wollen, dass der Regionalplan Ruhr baldmöglichst beschlossen werden kann. Dazu muss der Teilplan Kies herausgelöst werden. Andere wichtige Planziele, wie Ausweisung von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Wohngebieten, dürfen unter dem ‚Kiesdissenz‘ nicht leiden. Hier sind jetzt die Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und der RVR gefordert. Den Kreis Wesel und die betroffenen Kieskommunen in ein langwieriges Rechtsverfahren zu treiben, wäre das ganz falsche Zeichen. Dies würde den ganzen Planungsablauf sowie die politische Diskussion auf den beteiligten Ebenen Land, RVR und Kreis unnötig erschweren.“

Helga Franzkowiak (Bündnis 90/ Die Grünen): „Mit dieser vollkommen überhasteten 3. Offenlage hat die verantwortliche Regionaldirektorin nach fast 15 Jahren Erarbeitung den Regionalplan erneut vor die Wand gefahren. Die detaillierte Stellungnahme in Zusammenhang mit dem Rechtsgutachten zeigt schonungslos die Defizite der s.g. Bedarfsermittlung und die nicht erfolgte Abwägung der übrigen Schutzgüter (z.B. landwirtschaftliche Flächen, Grundwasserschutz und Siedlungsflächen) gegenüber dem Kiesabbau auf. Nun muss die Verbandversammlung entscheiden, ob sie die Verzögerungen durch eine Klage befürwortet oder das Thema Kiesabbau in einem fachlichen, offenen und auf Augenhöhe stattfindenden Dialog fortführen möchte.“

Rudolf Kretz-Manteuffel (FDP): „Auch im dritten Anlauf ist die RVR-Regionalplanung nicht in der Lage, einen rechtssicheren Entwurf für den Abbau von Kies und Sand vorzulegen, der einen ausgewogenen Ausgleich der verschiedenen Interessen berücksichtigt: Die Prognoseentscheidung über den Bedarf der nächsten 20 Jahre ist grob fehlerhaft und die erheblichen Abwägungsmängel, bezogen auf Umweltfolgen und sonstige Schutzgüter, werden zur Aufhebung des Regionalplans bei der absehbaren gerichtlichen Überprüfung führen.“

Der Koalitionsvertrag NRW aus dem Jahr 2022, die abgeleiteten Beschlüsse des Landtages und die Ankündigung der zuständigen Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), Mona Neubaur, gehen von einem Degressionspfad als Einstieg in den Ausstieg von Kies- und Sandabbau aus. Hierzu ist eine Änderung des Landesentwicklungsplans notwendig.

Der Regionalplan dürfe laut Stellungnahme des Kreises Wesel diese angekündigte, vernünftige Entwicklung nicht ignorieren und konterkarieren, indem er anderslautende Fakten für den Abbau in den nächsten 20 Jahren und darüber hinaus schafft.

Dauerhaften Vernichtung von wichtigen Bodenflächen

Sollte der Entwurf des Regionalplans so beschlossen werden, führt dies zu einer dauerhaften Vernichtung von wichtigen Bodenflächen der heimischen Kulturlandschaft und Landwirtschaft. Deshalb sei eine Ausklammerung des Bereiches Kies- und Sandabbau aus dem Regionalplan in einen Teilplan eine mögliche Lösung. Würde am jetzigen Vorgehen durch den RVR festgehalten werden und der Regionalplan Ruhr wie im Entwurf dargelegt beschlossen werden, könnte nur der gesamte Regionalplan Ruhr beklagt werden.

Fazit

Im Fazit der nun vom Kreisausschuss beschlossenen Stellungnahme appelliert Landrat Ingo Brohl an den Regionalverband Ruhr, dessen Verwaltung und insbesondere das Entscheidungsgremium Verbandsversammlung: „Bitte handeln Sie gemeinsam mit der betroffenen Niederrheinregion und der Landesregierung im Sinne eines nachhaltigen, klima-, umwelt- und generationengerechten Umgangs mit begrenzten Flächen und endlichen Ressourcen.“  

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