Wichtige Hinweise zur korrekten Ausübung der Briefwahl:
Die gleichzeitige Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen ermöglicht zwar dem Wähler eine Stimmabgabe zu mehreren Wahlen: Gleichzeitig besteht aber das Risiko, dass die abgegebenen Stimmen durch eine fehlerhafte Eincouvertierung bzw. Zuordnung zum Wahlschein der anderen Wahl ungültig werden.
Die Ihnen von Wahlamt Schermbeck zu Ihrer Erleichterung bewusst
a) mit einer Postsendung,
b) aber dennoch getrennt in 2 unterschiedlich großen Briefumschlägen und
c) in einer bestimmten Reihenfolge
übersandten Briefwahlunterlagen sollten in zwei getrennten Arbeitsgängen ausgefüllt, unterschrieben, verpackt und zurückgesandt werden.
Eine Vermischen der Wahlunterlagen führt leider sehr schnell zur Ungültigkeit (aller) Stimmen.
Bitte beachten Sie die jedem Briefwähler übersandten und mit Bildern erläuterten Briefwahlanleitungen.
Kontaktieren Sie im Zweifel das Wahlamt.
Die Briefwahl kann während der o.g. Öffnungszeiten des Wahlamtes vom Wahlberechtigten auch unmittelbar im Rathaus durchgeführt werden.
Informationen für Wahlberechtigte, die zwischen dem 20.04.2014 und 25.05. / 15.06.2014 Ihren Hauptwohnsitz verlegen, findet der Leser auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck. Klicken Sie bitte <<<hier>>>