Kontroverse Diskussion: Lag eine Beschlussfähigkeit vor?

Am Donnerstag fand die erste Sitzung des gemeindlichen Bau- und Liegenschaftsausschusses statt. Wegen mehrerer neuer „Gesichter“, die nicht vorgestellt wurden, war die Situation nicht ganz so übersichtlich. Insbesondere blieb die Frage offen, ob der Ausschuss überhaupt beschlussfähig war. Da weder der Ausschussvorsitzende noch die Verwaltung am Ende des öffentlichen Teiles diese Frage beantworten wollten, blieb sie offen.

Inzwischen hat der BfB-Vorsitzende Klaus Roth, der als Gast an der Sitzung teilnahm, einen Brief an die Verwaltung geschickt:

Sehr geehrter Herr Rexforth,

gestern fand die 1. Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses statt. Ich habe die Sitzung besucht, um gegebenenfalls weitere Ausführungen zu dem von mir für die Fraktion „Bürger für Bürger“ gestellten Antrag zum TOP 9 „Mittelstraße“ zu geben.

Nach meinen Feststellungen war Beschlussfähigkeit nicht gegeben, weil nur 4 (die Herren Hubert Große-Ruiken, Johannes Ebbert, Michael Fastring und Frau Petra Felisiak) von 7 Ratsmitgliedern, die in den Bau- und Liegenschaftsausschuss gewählt wurden, anwesend waren. Die übrigen 7 Ausschussmitglieder waren sachkundige Bürger. Nach § 58 der GO sind die Ausschüsse nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt. Der TOP 1 wurde m. E. von dem Vorsitzenden nicht aufgerufen, um die Einladung und die Beschlussfähigkeit zu prüfen. § 58 GO besagt weiter, dass Beschlussfähigkeit besteht, solange ihre Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist. Da ich nur Besucher war, habe ich mich nicht zu Wort gemeldet, um eine eventuelle Absetzung und Neuansetzung der Sitzung zu vermeiden. Schließlich wurden im öffentlichen Teil nur Mitteilungsvorlagen behandelt und im nichtöffentlichen Teil die Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung eingeholt.

Ich möchte Sie bitten, die Ausschussvorsitzenden und auch die in den Ausschüssen anwesenden Verwaltungsmitarbeiter anzuweisen, zukünftig gewissenhafter die Beschlussfähigkeit zu prüfen. Darüber hinaus sollte im Vorfeld eine bessere Abstimmung der Ausschussteilnehmer erfolgen. Ich habe jedenfalls in meiner 20-jährigen Ratszugehörigkeit noch nicht erlebt, dass in einem Ausschuss Beschlussunfähigkeit bestand.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Roth

********************************************

Die Redaktion bat die Gemeindeverwaltung um eine Klärung der Frage nach der Beschlussfähigkeit. Die Verwaltung antwortete:

 Auf Ihre Anfrage kann die Pressestelle folgende Antwort übermitteln:

Sachkundige Bürger in Ausschüssen sind ebenso wie Ratsmitglieder entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in ihr Amt einzuführen. Zu den ersten Ausschusssitzungen werden daher die noch nicht vereidigten sachkundigen Bürger eingeladen, um an dieser Mandatseinführung teilzunehmen. Eine merkliche Anzahl an sachkundigen Bürgern haben an der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 11.09. nur als Gäste für ihre eigene Amtseinführung teilgenommen. Nach Sichtung des Teilnehmerverzeichnisses waren 6 sachkundige Bürger und lediglich 5 Ratsmitglieder anwesend. Damit wäre eigentlich Beschlussunfähigkeit gegeben gewesen. Auch wenn zu den insgesamt 13 Tagesordnungspunkten nur zu Einem eine Beschlussfassung erfolgte, ist gemäß § 49 Gemeindeordnung NRW Folgendes festzustellen: Dieser Ausschuss war beschlussfähig, weil mehr als die Hälfte der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder anwesend waren und eine Beschlussunfähigkeit im Sitzungsverlauf nicht festgestellt wurde. Zum Sitzungsbeginn wurde die Beschlussfähigkeit im Verlauf von Tagesordnungspunkt 1 festgestellt.

Anmerkung der Redaktion:

Waren 4 oder 5 Ratsmitglieder anwesend? Das ist die Frage, die nun im Raum steht.

Die Gemeinde teilte am 16.9.2014 mit:

Bei der ersten gemeindlichen Stellungnahme wurde von der Pressestelle der Gemeinde Schermbeck übersehen, dass an der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 11.9. vier Ratsmitglieder und sieben sachkundige Bürger teilgenommen haben. Auch dieser Sachverhalt verändert jedoch nicht die bereits darlegte Rechtslage, wonach im Sitzungsverlauf die Beschlussfähigkeit gegeben war.

Vorheriger Artikel55. Altkleidersammlung in Schermbeck
Nächster ArtikelKlimametropole RUHR 2022
Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.