Klaus Roth – Brief an Minister Jäger

Bankenfusion Sparkasse Din-Voerde-Hünxe mit VerbSpark. Wesel-Hamminkeln-Schermbeck

Sehr geehrter Herr Minister Jäger,

immer häufiger fusionieren Banken. Die Gründe hierfür sind bekannt. Alle beteiligten Stadt-/Gemeinderäte haben im Juni 2015 jeweils mehrheitlich beschlossen, dass die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe mit der Verbandssparkasse Wesel-Hamminkeln-Schermbeck fusionieren. Grund: Anfang Mai 2015 prognostizierte die Spark. Din den Verlust für das Gj 2014 auf 7-9 Mill. €. Darüber hinaus ist eine Finanzspritze von 35 Mill. € erforderlich, um das Eigenkapital für die Kreditvergabe zu erhöhen. Am 16.06.2015 konnte der Presse entnommen werden, dass sich der Verlust auf 13,3 Mill. € erhöhen wird. Der Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck verwies in der entscheidenden Ratssitzung darauf, dass gesetzliche Vorgaben eine umfassende Information der Ratsmitglieder verhindere. Somit wurde der Rat unter Zeitdruck dazu gedrängt, eine Entscheidung nach Bauchgefühl zu treffen. Der Gemeinderat ist m. E. nicht nur ein Gremium was Entscheidungen zu treffen hat, sondern zu allererst ein vom Bürger eingesetztes Kontroll(Aufsichts)organ. Informationen sind unabdingbar, um gewissenhaft Entscheidungen treffen zu können und sie gegenüber dem Bürger zu rechtfertigen. Ich habe beide Vorstände gebeten, mir die Bilanzen, G+V-Rechnungen und Lageberichte 2014 zu überlassen. Fehlanzeige! Unsere Fraktion hätte erwartet, dass uns zumindest eine wertmäßige Übersicht differenziert nach einzelnen Konsolidierungsschritten der nächsten fünf Jahre vorgelegt wird.
Fehlanzeige! Wir hätten erwartet, dass uns eine Stellungnahme über die eventuellen Risiken vor allem für
die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Kommunen seitens der Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes vorgelegt
werden. Ebenfalls Fehlanzeige! Bei jeder überplanmäßigen Ausgabe wird uns vom Bürgermeister mitgeteilt,
dass zunächst die Aufsichtsbehörde gefragt werden muss.
Die beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss beinhaltet eine Zusammenlegung der Verwaltungsräte und der Mitglieder der Zweckverbände bis zum Jahre 2020. Der Verwaltungsrat besteht nach der Fusion dann aus den bisherigen 18 Mitgliedern der Spk Wesel und 15 bisherigen Mitgliedern der Spk Din,
also insgesamt aus 33 Mitgliedern. Der gemeinsame Zweckverband wächst auf 70 Personen an (42 Spk Wesel, 28 Spk Din). Der Zweckverband ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Entscheidungsgremium und
könnte ersatzlos aufgelöst werden. Er verursacht schließlich auch Aufwendungen.

Nach den Angaben im Bundesanzeiger betrugen die Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates der Spk
Din 2013 54.080 €, die des Verwaltungsrates der Spk Wesel 100.399 €. Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält
in Wesel einen Pauschbetrag von 690 € zuzüglich ein Sitzungsgeld von 266 € pro Sitzung. Angaben,
welche Aufwendungen für die Mitglieder im Zweckverband entstehen, werden leider nicht gemacht. Die
Sitzungsgelder bewegen sich sicherlich in gleicher Größenordnung. Hochgerechnet bis zum Jahre 2020 entstehen sicherlich Aufwendungen in einer Größenordnung von 1,5 Mill. €. Nach der Fusion der Spk Din mit
der Spk Wesel wächst die Bilanzsumme auf ca. 3,2 Mrd. € an. Dies entspricht der Bilanzsumme der Stadt-
Sparkasse Gelsenkirchen (3,28 Mrd. €). Zum Vergleich: Die Bezüge der 15 Verwaltungsratsmitglieder der
Stadt-Sparkasse Gelsenkirchen betrugen in 2013 45.900 €.
Unsere Fraktion, Bürger für Bürger, fragt sich: Wo bleibt der Sparwille der Mitglieder der Sparkassengremien,
wenn dem Sparer zurzeit für seine Festgeldeinlagen bei Sparkassen Minizinsen gewährt
werden. Wir haben gefordert, die Sitzungsgelder auf ein normales Maß zu reduzieren. Ersatzlose Auflösung
der bzw. des Zweckverbandes.
Uns würde einmal interessieren, wie das für kommunale Angelegenheiten zuständige Ministerium den
Sachverhalt beurteilt.
Stimmen Sie uns zu, dass der Zweckverband keine gesetzliche Grundlage hat und aufgelöst werden
könnte?
Der Verwaltungsrat bestimmt nach § 15 des Sparkassengesetzes NRW die Richtlinien der Geschäftspolitik
und überwacht die Geschäftsführung. Oftmals hat man den Eindruck, dass aufgrund der ausgewiesenen
Berufsbezeichnungen die erforderliche Sachkenntnis fehlt, eine Sparkasse mit einer Bilanzsumme
in Milliardenhöhe zu überwachen. Nach § 10 Abs. 1 Sparkassengesetz NRW besteht der
Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden, mindestens vier, höchstens zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern
und zwei Dienstkräften der Sparkasse. In den Fällen des § 10 Abs. 2 bzw. 3 höchstens 15 bzw.
18 Mitgliedern. Inwieweit ist ein Verwaltungsrat mit 30 Mitgliedern rechtskonform?
Wie beurteilen Sie die Verfahrensweise, den Ratsmitgliedern ohne hinreichende Informationen eine
Entscheidung abzuringen. Hat sich der Bürgermeister rechtskonform verhalten, gewünschte Informationen
nicht weiterzugeben?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus