Die Fraktion „Bürger für Bürger“ schreibt:
In der Gemeinde Schermbeck sollen in naher Zukunft, sobald sich im Rahmen einer Bedarfsnachfrage 40 % der Haushalte für die Nutzung des Netzes entscheiden, Glasfaserleitungen für ein schnelles Internet verlegt werden.
Wir sind von einigen Bürgern gefragt worden, welche einmaligen Zusatzkosten neben dem monatlichen
Basispreis bei Abschluss des Vertrages entstehen. Durch eigenes Interesse am Projekt „Glasfaser für Schermbeck“, hat sich Herr Raphael Düsterhus, Vorstandsmitglied unserer Wählervereinigung „Bürger für Bürger“, in einem Telefonat mit Herrn Koch, der seitens der Schermbecker Verwaltung in dem Projekt „Glasfaser für Schermbeck“ eingebunden ist, erfahren, dass von der Straße aus nur 20 m Glasfaserkabel, inklusive der Anschlussgebühren, auf das Grundstück gelegt werden. Alle weiteren Meter muss der Endverbraucher kostenmäßig selber tragen.
In einem weiteren Telefonat mit Herrn Mike Hülsen von der „NEW.de“ wurden ihm nachstehende Informationen angegeben:
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Sollte der Haushalt mehr wie 20 m von der Straße aus entfernt, oder der Anschlusspunkt z.B. auf der Rückseite des Hauses liegen, so zahlt der Verbraucher die weiteren Kosten für das Glasfaserkabel welches ins Haus gelegt wird. Hier wird pro laufenden Meter € 80,-Brutto berechnet.
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Der Verbraucher ist für die Inneninstallation selbst verantwortlich – eine Glasfaserdose, woran der von NEW.de inklusive der Anschlussgebühren zur Verfügung gestellte Router dran angeschlossen wird (da spezielles Werkzeug benötigt wird) kommen weitere Kosten auf den Verbraucher für einen IT Techniker oder Elektroinstallateur hinzu.
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Alte Netzwerkkabel (Cat5 oder Cat6), welche nicht direkt darauf ausgelegt sind 100MBit/s zu übertragen, müssten durch Cat7 Kabel ersetzt werden. (100m Cat7: ca. 80-100€)
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Sollte der Haushalt mehr als zwei (2) Rufnummern besitzen, müsste zusätzlich noch eine „Fritzbox“ gekauft werden, worauf dann die Rufnummern konfiguriert werden. Eine alte Telefonanlage wie z.B. von der Telekom o.a. Anbietern werden hier nicht mehr zum Einsatz kommen.
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Des weiteren erklärte der Berater, falls am Endgerät keine 100MBit/s erreicht werden, müsste der Verbraucher überprüfen, ob seine Hardware im Computer den folgend aufgelisteten Standard aufweist· Netzwerkkarte oder On-Board LAN-Anschluss muss Gigabit-fähig sein · für WLAN: Stick oder Onboard muss WLAN-N unterstützen (bis 300MBit/s)
· Möglichst mindestens eine 2 GHz Dual-Core CPU
· Möglichst mindestens 4 GB-RAM oder höher
Da der Endverbraucher vor Abschluss des Vertrages wissen sollte, welche weiteren Einmalkosten er eventuell noch leisten muss, bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob die uns von Herrn Koch und von der NEW genannten Voraussetzungen auch bei der Deutschen Glasfaser zutreffen.
Nachtrag der Redaktion:
Aureichende Informationen gibt es ab dem 13.02.2016 im Service-Büro der Deutschen Glasfaser in Schermbeck auf der Mittelstraße:
Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., Fr.,: 14:00-19:00 Uhr
Do.: 09:30-19:00 Uhr
Sa.: 09:30-15:00 Uhr
Alles rund die die Deutsche Glasfaser gibt es hier auf <<< Schermbeck-Online <<<