Eindrücke der BfB können nicht bestätigt werden -Stellungnahme von Bürgermeister Mike Rexforth

Gemeinde Schermbeck nimmt Stellung zum Antrag der BfB-Fraktion auf verkehrsberuhigte Maßnahmen auf dem Kapellenweg/Schienebergstege

Eindrücke der BfB können nicht bestätigt werden
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Roth,
wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen sind Sie von Bürgern angesprochen worden, die täglich feststellen, dass von der Kreuzung Schienebergstege/Marellenkämpe/Kapellenweg weiter über den Kapellenweg bis zur Mittelstraße zu schnell gefahren wird.
Sie baten um folgende Prüfungen:Prüfung:

1. Die Anbringung von zwei Piktogrammen mit 30 km/h zu Beginn des Kapellenweges und vor dem Kreuzungsbereich Kapellenweg/Marellenkämpe/Schienebergstege,

2. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es noch, den Bereich verkehrsmäßig zu beruhigen, da Fahrzeuge im Begegnungsverkehr manchmal über den Bürgersteig fahren müssen.

3. Ist die gesamte Wegeverbindung verkehrsrechtlich ordnungsgemäß ausgeschildert? Bis auf die zwei angeführten Stellen sind keine weiteren Hinweise auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung angebracht.

4. Vorstellung der Gesprächsergebnisse mit der Straßenverkehrsbehörde im entsprechenden Ausschuss
Die Gemeinde Schermbeck hat Ihren Antrag vom 12.10.2015 am 15.10.2015 mit dem Kreis Wesel als zuständige Straßenverkehrsbehörde erörtert.

Seitens der Kreisverwaltung wurde anschließend in der Zeit vom 19. bis zum 26.10.2015 die Geschwindigkeit auf dem Kapellenweg mit einem Seitenmessradar erfasst.
Nach Auswertung der Ergebnisse beträgt die V 85 (Geschwindigkeit, die von 85% der unbehindert fahrenden Pkw auf nasser Fahrbahn nicht überschritten wird) 33 km/h.
Wie Sie in Ihrem Antrag ausgeführt haben, ist der Kapellenweg in diesem Bereich Bestandteil der innerörtlichen Tempo 30-Zone. Auf Grund der geringen Abweichung ist kein durchgehend ordnungswidriges Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer festzustellen.
Insoweit kann dem dem Antrag auf zusätzliche verkehrsberuhigte Maßnahmen nicht entsprochen werden.
Die Beschilderung der innerörtlichen Tempo-30-Zone kann ebenfalls nicht beanstandet werden. Es ist die grundsätzliche Intention einer Zonenbeschilderung auf möglichst viele Verkehrszeichen zu verzichten und damit Wiederholungen zu vermeiden.
Das durch einen angrenzenden Baum verdeckte Verkehrsschild im Kreuzungsbereich Mittelstraße/Kapellenweg wurde durch den Grundstückseigentümer freigeschnitten.
Mit freundlichem Gruß
Mike Rexforth